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Verwaltungsstelle Arnsberg
Neues zum Bezug von Arbeitslosengeld II und Eigenheimzulage

Arbeitslosengeld II erhält auch, wer in einem Eigenheim wohnt, wenn dieses nicht zu groß ist.
Hier kommt es häufig vor, dass die Zahlung von Arbeitslosengeld II mit anderen staatliche Leistungen für den Hausbau kollidiert.
Der HSK geht allerdings immer davon aus, daß diese anderen Leistungen Einkommen sind und stellt seine eigenen Zahlungen von Arbeitslosengeld II ein.

In einem vor dem Sozialgericht Dortmund entschiedenen Fall bewohnte die Klägerin ein kleines Eigenheim und hatte zur Finanzierung 2005 die staatliche Eigenheimzulage erhalten. Diese überwies sie zum größten Teil an die Hypothekenbank. Einen kleineren Teil verbrauchte sie zum Leben. Der HSK war der Auffassung, die komplette Eigenheimzulage stände für den Lebensunterhalt zur Verfügung und reduzierte seine Leistungen wegen „anderweitigen Einkommens“.
Das sah das Sozialgericht anders. Unter Berufung auf Urteile der Landessozialgerichte in Bremen und Niedersachsen entschied es, dass die Eigenheimzulage nicht als Einkommen zu bewerten ist, wenn Sie in die Finanzierung und Erhaltung des Hauses gesteckt wird. Damit steht das Geld nicht zum Lebenunterhalt zur Verfügung.

Unterm Strich hat sich das Verfahren für die Klägerin gelohnt, weil sie vom HSK fast 1000,00 EUR nachgezahlt bekommt.
(Urteil des SG Dortmund S 29 AS 266/05)


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