Was muss ich als IG Metall-Mitglied tun, wenn ich Rechtsschutz benötige?
Wichtig ist, schnell eine qualifizierte Beratung bei der IG Metall einzuholen. Schliesslich sind die Kolleginnen und Kollegen von der IG Metall die Spezialisten in tariflichen und arbeitsrechtlichen Fragen. Darauf hat jedes IG Metall-Mitglied einen Anspruch gemäß unserer Satzung. Gerade bei Kündigungsschutzprozessen ist eine qualifzierte Beratung wichtig, denn hier ist nach dem Kündigungsschutzgesetz spätestens drei Wochen nach Zugang einer Kündigung oder Änderungskündigung Klage beim Arbeitsgericht formgerecht einzureichen. Gesetzliche oder tarifliche Ausschlussfristen gelten aber auch bei Lohn- und Gehaltsansprüchen oder Bescheiden vom Arbeitsamt, Berufsgenossenschaften usw.
In dem Beratungsgespräch mit der IG Metall wird zunächst die Frage geklärt, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und ob eine Klage, ein Widerspruch oder eine Geltendmachung, Aussicht auf Erfolg hat. Hier werden auch die notwendigen Formalitäten erledigt.
Bei der IG Metall in
Bad Kreuznach bzw im Büro Idar-Oberstein
gibt es in der Regel spezielle Sprechstunden für Rechtsschutzangelegenheiten, deshalb ist eine vorherige Anmeldung unbedingt zu empfehlen.
Welche Unterlagen sollten zum Beratungstermin mitgebracht werden ?
Besonders wichtig: Der Arbeitsvertrag und spätere Vertragsänderungen
Alle Schreiben des Arbeitgebers, die das streitige Thema zum Inhalt haben, z.B. bei einer Kündigung das Kündigungsschreiben und evtl. vorausgegangene Abmahnungsschreiben
Genaue Postanschrift des Arbeitgebers (z.B. den Original-Briefkopf)
Im nächsten Schritt werden dann unsere ausgebildeten Juristen den Fall übernehmen und als Prozessvertreter die Kolleginnen und Kollegen bis zum Prozessende tatkräftig unterstützen bzw. vor Gericht vertreten.
Übrigens: Allein im Jahr 2001 wurden durch unsere Anwälte über eine Milliarde Euro vor Arbeits- und Sozialgerichten für unsere Mitglieder erstritten.