Die meisten Betriebe werden weiterhin von Meistern geführt Nach der Neuordnung der Handwerksordnung erfasst die Anlage A der HwO nur noch 41 Berufe. Das nur darf aber in Anführungszeichen stehen. Denn diese Berufe decken fast neunzig Prozent der Betriebe des deutschen Handwerks ab. Also werden auch in Zukunft die meisten Betriebe von Meistern geführt.
Die Anlage A der Handwerksordnung ist das Verzeichnis der Berufe, die der Zulassungspflicht unterliegen. Selbstständig kann sich in diesen Handwerksberufen nur machen, wer eine entsprechende Qualifikation vorweisen kann. Diese Qualifikation haben neben den Handwerksmeistern auch Ingenieure, Industriemeister und Techniker mit der entsprechenden Fachrichtung. Für die zulassungspflichtigen Handwerke kommen zusätzlich die Inhaber einer Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung in Betracht. Nach der Reform der Handwerksordnung nennt Anlage A noch 41 Gewerke.