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letzte Änderung am Dienstag, den 21. Februar 2012
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Jugend- und Auszubildendenversammlung
Die JAV muss viermal im Jahr alle Wahlberechtigten zu einer Jugend- und Auszubildendenversammlung einladen (§ 71 Betriebsverfassungsgesetz). Diese sollte in zeitlichem Zusammenhang, das heißt kurz vor oder nach einer Betriebsversammlung, stattfinden.
In vielen Betrieben ist die Änderung der zeitlichen Lage der Jugend- und Auszubildendenversammlung kein Problem. Die Unternehmer stimmen zumeist dieser Regelung zu. Wenn das bei Euch so ist, solltet Ihr das auch in der Zukunft so handhaben.
Zweck der Jugend- und Auszubildendenversammlung ist, dass- die JAV berichtet, was sie seit der letzten Versammlung gemacht hat (Rechenschaftsbericht),
- die Auszubildenden mit der JAV über Ausbildungsfragen diskutieren,
- Forderungen zur Verbesserung der Situation aufgestellt werden und
- dem Arbeitgeber deutlich gemacht wird, dass die Auszubildenden hinter der JAV stehen.
Außerdem kann auf Jugend- und Auszubildendenversammlungen über alle wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und gewerkschaftspolitischen Fragen geredet werden, die für Auszubildende von Bedeutung sind, angefangen vom Umweltschutz über Rassismus bis hin zur Tarifpolitik ist alles möglich.
Wichtiges in Stichpunkten
Wann findet die Jugend- und Auszubildendenversammlung statt?- Während der Arbeitszeit (§ 71 in Verbindung mit § 44 Betriebsverfassungsgesetz),
- vormittags, damit genügend Zeit zur Verfügung steht,
- an Tagen, an denen die wenigsten Azubis Berufsschule haben. Die JAV muss erfragen, an welchen Tagen die wenigsten Azubis Berufsschule haben. Mit dem Verweis auf einen Beschluss der Kultusminister können die Azubis auch von der Berufsschule freigestellt werden. Hier ist eine entsprechende Absprache im Betrieb - auf Grundlage der Beschlüsse der Kultusminister - notwendig. (Kann bei Bedarf beim IG Metall-Vorstand Abt. Jugend angefordert werden).
- Schulferien können auch genutzt werden. Dabei muss jedoch beachtet werden, ob viele Azubis Urlaub haben,
- in größeren Betrieben besteht eventuell die Möglichkeit, die Versammlungen an zwei Tagen durchzuführen.
Wo findet die Jugend- und Auszubildendenversammlung statt?- In einem vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Raum (§ 65 in Verbindung mit § 40 Betriebsverfassungsgesetz),
- in einem Raum, in dem die Versammlung nicht gestört wird,
- in einem Raum, der groß genug für alle Auszubildenden ist.
Wer ist zur Versammlung eingeladen?- Alle Wahlberechtigten zur Jugend- und Auszubildendenvertretung des Betriebes,
- der Betriebsrat, mit ihm ist auch der Termin abzusprechen,
- der/die IG Metall-Jugendsekretär/in; er/sie sollte frühzeitig informiert werden und der Termin sollte abgesprochen sein
- Gäste oder Referenten (als Sachverständige) können mit Einverständnis des Betriebsrates eingeladen werden.
- Der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen, das verlangt § 71 in Verbindung mit § 43 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz.
Wer hat die Versammlungsleitung?
Die JAV hat das Hausrecht bei Jugend- und Auszubildendenversammlungen, das heißt, sie entscheidet über den Ablauf der Versammlungen, legt die Inhalte fest und leitet sie.
Dies wird zwar nicht ausdrücklich im BetrVG benannt, allerdings wird in der Kommentarliteratur zum BetrVG diese Auffassung vertreten (vgl. Fitting, Kaiser, Heither, Engels, BetrVG Handkommentar 19. Auflage § 71 RN 18).
So können Jugend- und Auszubildendenversammlungen vorbereitet und gestaltet werden:
Vorbereitung:- In einer JAV-Sitzung werden die Themen, die während der Jugend- und Auszubildendenversammlung besprochen werden sollen, gesammelt. Die Vorgehensweise, Argumente und Aktionen werden diskutiert und festgelegt.
- In Betriebsrundgängen und Sprechstunden wird mit den Kollegen/innen diskutiert, ob noch weitere Themen angesprochen werden müssen. Die Vorgehensweise und Aktionen während der Jugend- und Auszubildendenversammlung werden mit ihnen besprochen.
- Gemeinsam mit den Vertrauensleuten und dem/der Sekretär/in der IG Metall wird die konkrete Vorbereitung vorgenommen:
- Tagesordnung
- Wer trägt was vor?
- Wozu soll der/die Jugendsekretär/in der IG Metall reden?
- Wo kann der Betriebsrat unterstützen?
- Mögliche Diskussionsbeiträge von Vertrauensleuten und Kollegen/innen.
- Aktionen vorbereiten.
Aktionen sollten von Auszubildenden, einer Jugendgruppe und/oder von Vertrauensleuten durchgeführt werden. Auch wenn solche Abläufe die Unternehmer wurmen, weil die Versammlung dann länger dauert, solltet Ihr die Möglichkeit nutzen und Eurer Kreativität keine Grenzen setzen. Wenn es Probleme gibt, besprecht diese mit dem Betriebsrat und weist den Unternehmer notfalls darauf hin, dass Ihr als JAV bei der Versammlung das Hausrecht habt.
So könnte die Jugend- und Auszubildendenversammlung gestaltet werden
Arbeitsgruppen
Die JAV hat die Möglichkeit, während der Jugend- und Auszubildendenversammlung Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen (auch mit Referenten) durchzuführen. Hier können Diskussionen besser geführt werden. Entsprechende Räumlichkeiten sind aber unbedingt erforderlich.
Video-Film
Zum Thema "Qualität der Ausbildung" wird mit der/dem IG Metall-Sektretär/in abgesprochen, dass sie/er einen Video-Film besorgt, der auf der Versammlung gezeigt wird.
Fachreferent/innen
Die JAV will das Thema "Ausländerfeindlichkeit im Betrieb" in der Jugend- und Auszubildendenversammlung behandeln. Hierzu lädt sie eine Fachreferentin/einen Fachreferenten ein.
Gäste
Übernahmepolitik; hierzu kann zum Beispiel eine Expertin/ein Experte des örtlichen Arbeitsamtes eingeladen werden, die/der zur Situation Stellung nehmen soll.
Frühstück/Brunch
Zu Beginn bzw. vor der Versammlung wird ein gemeinsames Frühstück vorbereitet. Azubis werden so motiviert teilzunehmen und es entsteht eine positive Atmosphäre.
Aktionen
In der Jugend- und Auszubildendenversammlung können so viele Stühle leer gelassen werden, wie Ausbildungsplätze vernichtet werden sollen.
Hinweis:
Sachverständige (Fachreferenten) können im Einverständnis mit dem BR hinzugezogen werden.
(Vgl. Fitting, Kaiser, Heither, Engels, BetrVG Handkommentar 19. Auflage, § 71 RN 5)
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