Kennt Ihr Euer Recht den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern?
Laut Artikel 4 Abs.3 des Grundgesetzes darf Niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Dabei hilft Euch die IG Metall!
Die IG Metall Jugend hat zusammen mit der DFG/VK (Deutsche Friedensgesellschaft vereinigte Kriegsdienstgegner/innen) zu diesem Thema eine umfangreiche Infobroschüre Herausgegeben. Diese kann in der jeweils aktuellen Fassung bei der Verwaltungsstelle ausgeliehen werden. Die IG Metall Bremerhaven berät ihre Mitglieder und gewährt ihnen auch in dieser Frage kostenlosen Rechtsbeistand.
Kurzinfo über das Anerkennungsverfahren
KDV-Antrag:
Ich erkläre, dass ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigere. Ich berufe mich auf das Grundgesetz Artikel 4 Abs. 3 und bitte um meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.
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Unterschrift
Dieser Antrag ist an das zuständige Kreiswehrersatzamt einzusenden (mit Einschreiben). Der KDVer muss sich in seinem Antrag auf das Grundgesetz Artikel 4 Abs. 3 berufen. Unterschrift nicht vergessen! Personenkennziffer (PK-Nr.) angeben, Hilfsweise das Geburtsdatum.
Beizufügen sind:
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- ein ausführlicher Lebenslauf
- eine ausführliche Begründung
Können diese Unterlagen nicht sofort beigefügt werden, sind sie innerhalb von 4 Wochen nachzureichen; dabei auf KDV-Antrag Bezug nehmen, wieder PK-Nr. angeben.
Zeitpunkt der Antragstellung: Möglichst 14 Tage vor der Musterung, sonst sofort, nachdem der Entschluss zur KDV feststeht. Frühestens jedoch 6 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahr.
Für nichteinberufene "Ungediente":
Nur ein rechtzeitig gestellter und vollständiger KDV-Antrag bietet die ziemlich sichere Chance, vom Bundesamt für Zivildienst schriftlich anerkannt zu werden und immer vor einer zwischenzeitlichen Einberufung geschützt zu sein.
Bei KDV-Beantragung nach Erhalt der Einberufung erfolgt die Abgabe des Antrages durch das Kreiswehrersatzamt an die "Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung", dorthin kommen auch alle Anträge von Soldaten und Reservisten. In diesen Fällen empfiehlt es sich, sich genauer Beraten zu lassen.
Weil wir häufig Probleme mit unvollständigen Unterlagen haben, empfiehlt es sich, sich beraten zu lassen. Wichtig: Haltet die gesetzten Fristen des Kreiswehrersatzamtes ein, sonst werdet ihr wegen unvollständigen Unterlagen abgelehnt, und dann wird es schwierig, aber nicht unmöglich.
Inhalt:
im ausführlichen Lebenslauf sind besonders auch Ereignisse und Entwicklungsphasen zu erwähnen bzw. hervorzuheben, die bezüglich des KDV-Entschlusses wichtig sind bei der ausführlichen Begründung des KDV-Antrages wird von einem "Politisieren" abgeraten. Der KDVer sollte ganz seine eigene Meinung und Überzeugung darlegen, alles, was ihn gewissensmäßig bindet. Bei Ausführungen über das Thema "Krieg" sollte das Schwergewicht auf die Darlegung der inneren Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Kriegsopfer und der Hinterbliebenen gelegt werden. Hier würden sicherlich die durch Verwandtenberichte, Filme, Bücher, Dokumentationen usw. erfahrenen Einzelschicksale mehr beeindrucken als lediglich Zahlenangaben von Toten oder Theorien über Kriegsgründe und Zusammenhänge.
Das Schicksal der Kriegsopfer ist so schrecklich, dass eine angemessene Schilderung ihres Leidens völlig unmöglich ist. Dennoch sollte jeder versuchen, einen möglichst anschaulichen Einblick in der Erschütterung, die das Kriegsleiden in ihm ausgelöst hat, zu geben und seine innere Teilnahme deutlich zu machen.
Persönliche Ereignisse, in denen man selbst mit Leiden oder Tod konfrontiert wurde, lassen sich gut in die Begründung einbauen, und zeigen, dass man aus den Erfahrungen, die man gemacht hat, die Gewissensentscheidung stützen kann. Jeder wird selbst am besten wissen und fühlen, was ihn am tiefsten berührt hat. Und jeder wird für sich selbst den besten Ausdruck dafür finden, dass er das geschilderte Kriegsleid (oder ein ähnliches) niemals einem Menschen zufügen darf: Seinen Gewissensanruf kann man nur selber richtig deutlich machen.
Zurzeit werden nicht mehr alle "Tauglichen" zur Bundeswehr einberufen. Dagegen werden alle anerkannten Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst herangezogen. Das ist natürlich eine Ungerechtigkeit bzw. eine Ungleichheit.
Denjenigen, die nur ungern Zivildienst machen würden, kann geraten werden, mit ihrem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu warten, bis die Einberufung zur Bundeswehr kommt. Dann müsste der KDV-Antrag allerdings sofort gestellt werden, und zwar, bevor der Einberufungsbefehl am 3. Tag nach der Absendung als zugestellt gilt. Am besten wäre es dann, den Antrag sofort beim Kreiswehrersatzamt persönlich abzugeben, man sollte den förmlichen Antrag schon fertig geschrieben haben, um dann sofort reagieren zu können. Wird diese sofortige Antragstellung verpasst, droht eine mündliche Anhörung vor dem Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung. Die Möglichkeit der Ablehnung wird in solchen Fällen größer. Bei der Musterung wäre die Frage nach der Kriegsdienstverweigerung mit "ich weiß es noch nicht" zu beantworten.
Du solltest Dir überlegen, ob Du deinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nicht doch sofort stellt (und damit natürlich auf jeden Fall den Zivildienst in Kauf nimmst).
Fragen??? Einfach eine Mail an:
doreen.koelzow@igmetall. de
Hier gibts weitere Informationen:
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