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letzte Änderung am Montag, den 11. Mai 2009
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Die Begründung |
Das KDV-Gesetz verlangt, dass neben dem Lebenslauf eine "persönliche, ausführliche Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung" angefertigt werden muß. Diese Begründung abzufassen, ist sicher das Schwierigste an der Verweigerung. Es ist unbedingt ratsam und hilfreich, über die Begründung mit Freunden und Freundin zu diskutieren und sie in einer KDV-Beratung zu besprechen. Es empfiehlt sich, die Begründung in zwei Abschnitten zu unterteilen. Zunächst sollte die persönliche Entwicklungsgeschichte bis zur Entscheidung gegen den Kriegsdienst geschildert werden, dann inhaltlich die Beweggründe. |
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