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Schon gewusst???
Der IG Metall Mitgliedsbeitrag ist von der Steuer absetzbar.
Der Kontoauszug der Bank genügt
Der Gewerkschaftsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Ihn bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben hat aber nur dann einen Sinn, wenn die jährliche Werbungskosten-Pauschale von derzeit 1.023,00 € überschritten wird.
Deshalb erfolgt auch kein "automatischer" Versand der Beitragsbestätigung an alle Mitglieder. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Gewerkschaftsbeiträge dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen:
Die Bankauszüge, aus denen die monatlichen Abrufe des IG Metall-Mitgliedsbeitrages ersichtlich sind, werden in der Regel von den Finanzämtern als Nachweis anerkannt.
Wenn der Bankauszug vom Finanzamt nicht akzeptiert werden sollte, stellt die Verwaltungsstelle gerne eine Beitragsbestätigung für das vergangene Jahr aus.
Anruf (0471/92203-0) oder E-Mail genügt.
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