letzte Änderung am Donnerstag, den 23. Oktober 2008
Erkämpfte Tariferfolge
1956 1,5 % mehr Lohn und Gehalt.
Die Arbeitszeit wird von 48 auf 45 Stunden verkürzt. Für die Arbeitszeitverkürzung gibt es einen Lohnausgleich von 6,5 %.
1957 Nach 16 Wochen endet in Schleswig-Holstein der Streit um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeiter erfolgreich.
Abkommen über Verkürzung der Arbeitszeit auf 44 Stunden ab 1959.
1958 6 % mehr Lohn und Gehalt.
1959 4,6 % mehr Lohn und Gehalt.
Die Arbeitszeit wird von 45 auf 44 Stunden in der Woche verkürzt mit 2,3 % Lohnausgleich.
1960 Es gibt 8,5 % mehr Lohn und Gehalt.
1961 Es gibt 5 % mehr Lohn und Gehalt.
1962 6 % mehr Lohn und Gehalt.
Die Arbeitszeit wird von 44 auf 42,5 Stunden verkürzt (3,5 % Lohnausgleich) und der Urlaub wird um 3 bis 6 Tage verlängert.
(Urlaubsdauer richtet sich nicht mehr nach Betriebszugehörigkeit, sondern nach Lebensalter).
1963 5 % mehr Lohn und Gehalt.
1964 8 % mehr Lohn und Gehalt.
Die Arbeitszeit wird von 42,5 auf 41,5 Stunden verkürzt (3% Lohnausgleich) und der Urlaub wird um 1 bis 2 Tage verlängert .
1965 Es gibt 3 % mehr Lohn und Gehalt und ein zusätzliches Urlaubsgeld von 30 %.
1966 6 % mehr Lohn und Gehalt.
1967 Die 40 Stunden Woche wird eingeführt. Es gibt 1,9 % mehr Lohn und Gehalt und 3,1 % Lohnausgleich für die Arbeitszeitverkürzung.
1968 Die IG Metall handelt ein Rationalisierungsschutzabkommen aus.
4 % mehr Lohn und Gehalt.
1969 Im Frühjahr gibt es 3 %, im Herbst noch einmal 8 % mehr Lohn und Gehalt. Tarifverträge über den Schutz von Vertrauensleuten und Jugendvertretern werden abgeschlossen.
1970 Es gibt durchschnittlich 15,3 % mehr Lohn und Gehalt. Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen von 26 Mark (Auszubildende 13 Mark) wird abgeschlossen. Mehr Urlaub durch Nichtanrechnung des freien Sonnabends.
1971 Nettovergütung 180 DM für 3 Monate.
Urlaub wird um 1 Tag verlängert.
1972 7,5 % mehr Lohn und Gehalt.
Das 13. Monatseinkommen wird abgesichert (10 bis 30 % je nach Betriebszugehörigkeit). Der Urlaub wird um 1 bis 2 Tage verlängert.
1973 8,5 % mehr Lohn und Gehalt.
Verdienstsicherung und Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer. Die Zahlung von Kontoführungsgebühren wird vereinbart.
1974 Durchschnittlich 11,6 % mehr Lohn und Gehalt.
Das 1. Monatseinkommen wird auf 10 bis 40 % je nach Betriebszugehörigkeit und das zusätzliche Urlaubsgeld auf 50 % erhöht, der Urlaub um 2 Tage verlängert.
Streik im Unterwesergebiet um Alterssicherung.
1975 6,8 % mehr Lohn und Gehalt.
1976 5,4 % mehr Lohn und Gehalt.
Urlaub wird um 1 Arbeitstag verlängert.
Die vermögenswirksamen Leistungen werden auf 39 Mark erhöht (Auszubildende 19,50 Mark)
1977 6,9 % mehr Lohn und Gehalt.
Absicherung eines 13. Monatseinkommens auf 20 bis 50 % je nach Betriebszugehörigkeit erhöht.
1978 5 % mehr Lohn und Gehalt.
In einigen Tarifgebieten: Vertrag zur Sicherung der Eingruppierung und Abgruppierung.
In Nordrhein-Westfalen streiken die Stahlarbeiter 6 Wochen für die Einführung der 35-Stunden-Woche. Als Kompromiss gibt es 6 Wochen Urlaub.
1979 4,3 % mehr Lohn und Gehalt.
Auch in der verarbeitenden Industrie wird der Urlaub nach einem Stufenplan verlängert mit dem Ziel: 30 Tage für alle.
1980 6,8 % mehr Lohn und Gehalt.
Einmalzahlung 30 bis 165 DM für untere Lohngruppen.
Vermögenswirksame Leistungen erhöhen sich auf 52 DM (für Auszubildende auf 26 DM).
1 bis 2 Tage Urlaub mehr.
1981 4,9 % mehr Lohn und Gehalt und eine Pauschale von je 120 DM für Februar und März.
Alle über 25-Jährigen erhalten 30 Tage Urlaub, das sind 1 bis 2 Tage mehr.
1982 4,2 % mehr Lohn und Gehalt und eine Pauschale von 120 DM für Februar.
Der Urlaub für die 18- bis 25-Jährigen erhöht sich um 2 Tage, jetzt 30 Tage Urlaub.
1983 3,2 % mehr Lohn und Gehalt.
Alle Arbeitnehmer in der Metallindustrie, auch die unter 18-Jährigen, haben jetzt 30 Arbeitstage Urlaub (Stufenplan aus dem Jahre 1979). Anschlussvertrag für die vermögenswirksamen Leistungen.
1984 3,3 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 250 DM.
Streik in Nordwürttemberg/-Nordbaden und Hessen um die Einführung der 35-Stunden-Woche. In allen Tarifgebieten gibt es Tarifverträge zum Vorruhestand.
1985 Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 38,5 Stunden verkürzt (3,9 % Lohnausgleich). 2 % mehr Lohn und Gehalt ab 1. April.
1986 4,4 % mehr Lohn und Gehalt. Anstelle der Erhöhung für April Pauschalbetrag von 230 DM.
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen von 30 auf 35 DM.
1987 Es gibt 3,7 % mehr Lohn und Gehalt. Es wird vereinbart, die wöchentliche Arbeitszeit zum 1. April 1988 auf 37,5 und zum 1. April 1989 auf 37 Stunden zu verkürzen mit vollem Lohnausgleich.
1988 Verkürzung der Arbeitszeit auf 37,5 Stunden ab 1. April.
Lohnausgleich: 2,7 %, sowie 2 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen.
1989 Verkürzung der Arbeitszeit auf 37 Stunden ab 1. April.
Lohnausgleich: 1,4 %, sowie 2,5 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen.
1990 6 % mehr Lohn und Gehalt.
Für April und Mai einmalige Zahlungen von je 215 DM.
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 70 bis 90 DM.
Die wöchentliche Arbeitszeit wird ab 1. April 1993 auf 36 Stunden verkürzt. Ab Oktober 1995 soll für die gesamte Metallindustrie auf 35-Stunden-Woche gelten bei vollem Lohnausgleich. Alle Auszubildenden haben ab 1990 die 37-Stunden-Woche, die weiteren Arbeitszeitverkürzungen gelten auch für sie.
1991 Alte und neue Bundesländer: 6,7 % mehr Lohn und Gehalt. Für April und Mai einmalige Zahlungen je 290 DM.
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 bis 140 DM.
Verbesserung der Lohnstruktur durch dauerhafte Anhebung der unteren Lohngruppen.
In den neuen Bundesländern werden tarifliche Löhne, Gehälter, Vergütungen für Auszubildende und die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in jährlichen Stufen bis 1994 auf West-Niveau angehoben.
Die Arbeitszeit wird in 2 Stufen bis 1996 auf 38 Stunden verkürzt.
Ab 1995 gibt es 50 % Urlaubsgeld und 30 Tage Urlaub ab 1996.
1992 Alte Bundesländer: 5,4 % mehr Lohn und Gehalt.
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 75 DM.
Erhöhung der Sonderzahlung um 5 % in allen Stufen.
Ab 1. April Verkürzung der Arbeitszeit auf 36 Stunden.
3 % mehr Lohn und Gehalt.
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 50 DM.
Erhöhungen der Sonderzahlungen um weitere 5 % in allen Stufen.
1993 Neue Bundesländer: Die Arbeitgeber kündigen widerrechtlich die laufenden Tarifverträge in den neuen Bundesländern. Nach 2 beziehungsweise 3 Woche Streik in der Metallindustrie von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Stahlindustrie wird ein neuer Stufenplan abgeschlossen, der eine Angleichung der Einkommen in Stufen bis zum 1. Juli 1996 vorsieht.
1994 Alte Bundesländer: Die IG Metall schließt den Tarifvertrag über beschäftigungssichernde Maßnahmen ab. Die Arbeitgeber verpflichten sich, Ausgebildete zu übernehmen. Die Tarifverträge über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden wieder in Kraft gesetzt und die Einkommen ab 1. Juni um 2 % erhöht. Diese Erhöhung wird durch eine einmalige zehnprozentige Kürzung der Sonderzahlung kompensiert. Die durch die Arbeitgeber gekündigten Urlaubsbestimmungen werden unverändert wieder in Kraft gesetzt.
1995 Alte Bundesländer: In einem zweiwöchigen Streik setzen die bayerischen Metallerinnen und Metaller eine Einkommenserhöhung von 3,4 % von 1. Mai bis zum 31. Oktober 1995 durch. Vom 1. November 1995 bis zum 31. Dezember 1996 werden noch einmal 3,6 % draufgepackt. Für Januar bis April 1995 gibt es eine Pauschale von 152,50 DM je Monat. Die 35-Stunden-Woche tritt zum 1. Oktober bei vollem Lohnausgleich in Kraft. Wieder Inkraftsetzen des Tarifvertrages über vermögenswirksame Leistungen für 5 Jahre.
1997 Alte Bundesländer: Für Januar, Februar, März Pauschale von 200 DM.
Ab 1. April 1997 1,5 %, ab 1. April 1998 2,5 % mehr Lohn und Gehalt.
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen.
Sicherung der 100 % Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Wieder Inkraftsetzen der durch die Arbeitgeber gekündigten Tarifverträge zu den Sonderzahlungen und der Urlaubsbestimmungen mit modifizierter Berechnung. Verlängerung der Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung.
Textil- und Bekleidungsindustrie: Abschluss Tarifvertrag zur Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Neue Bundesländer: Aufgrund des Stufenplanes von 1993: Übernahme der für die alten Bundesländer erzielten Entgelterhöhungen.
Sicherung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und tarifliche Regelungen zur Beschäftigungssicherung.
1999 Alte Bundesländer: Für Januar und Februar 1999 Pauschale von 350,00 DM. Ab 1. März 1999 3,2 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalbetrag von 1 % des Monatsentgelts aus 12 Monaten. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Laufzeit der Tarifverträge 14 Monate.
Neue Bundesländer: Übernahme des Ergebnisses aufgrund eines zentralen Abkommens mit einmonatiger Verzögerung. Für Februar 1999 175,00 DM. Ab 1. März 1999 3,2 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalbetrag berechnet auf 11 Monate.
2000 Alte und neue Bundesländer: Metall- und Elektroindustrie: Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke zwischen Jung und Alt mit Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate. Für März und April Pauschale von 330 DM. Ab Mai Erhöhung der Löhne und Gehälter um 3 %, ab Mai 2001 um weitere 2,1 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 3 %.
Fortschreibung des Tarifvertrages vermögenswirksame Leistungen in den alten Bundesländern für 5 Jahre und stufenweise Einführung in den neuen Bundesländern.
Alte Bundesländer: Textil- und Bekleidungsindustrie: Tarifvertrag zur Altersteilzeit, Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate.
Ab September Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 2,4 %, ab September 2001 um weitere 2,4 %.
Aufhebung der Abzüge bei der Jahressonderzahlung.
Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsgeldes ab 2001 um 4,8 %.
Holz und Kunststoff verarbeitende und holzbearbeitende Industrie: Flächendeckende Tarifverträge zur Beschäftigungsbrücke mit Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate ab Mai 2002.
Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,5 % beginnend mit dem 1. April 2000, ab Mai 2001 um weitere 2,5 %.
2001 Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff verarbeitende und holzbearbeitende Industrie: Abschluss Tarifvertrag Entgeltumwandlung zur Altersversorgung. Bildung einer gemeinsamen Einrichtung von IG Metall und Gesamtmetall zur überbetrieblichen Altersversorgung "MetallRente".
2002 Nach Streik in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg und Berlin/Brandenburg: Für Mai Pauschale von 120 Euro, Auszubildende 28, 30, 33 bzw. 35 Euro je Ausbildungsjahr. Erhöhung der Entgelttabellen ab 1. Juni um 3,1 % plus 0,9 % ERA-Strukturkomponente (4 % im Volumen), ab 1. Juni 2003 um weitere 2,6 % plus 0,5 % ERA-Strukturkomponente (3,1 % im Volumen).
Vereinbarung von Eckpunkten und einer verbindlichen Zeitplanung für einen gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag.
Holzbearbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Mai um 2,9 %. Für April Pauschale von 50 Euro. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. April um 27 Euro.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni um 3 %. Für Mai Pauschale von 25 Euro, Auszubildende 20 Euro.
Alte Bundesländer: Textil- und Bekleidungsindustrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Oktober um 3 %, ab 1. Dezember 2003 um weitere 2,7 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. Dezember um 30 Euro einheitlich.
2003 Holzbearbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Mai um 2,2 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 15 Euro je Ausbildungsjahr.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Juli um 2,5 %. Für April, Mai und Juni Pauschale von 150 Euro. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. April um 25 Euro.
Metall- und Elektroindustrie: Erhöhung der Entgelttabellen ab 1. März 2004 um 1,5 % plus 0,7 % ERA-Strukturkomponente (2,2 % im Volumen) und ab 1. März 2005 um weitere 2 % plus 0,7 % ERAStrukturkomponente (2,7 % im Volumen).
Abschluss eines Tarifvertrages zur Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung - "Pforzheimer-Vereinbarung".
2004 Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni um 1,5 %. Für April und Mai Pauschale von 30 Euro.
Holzbearbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Juni 2004 um 1,5 %, ab 1. März 2005 um weitere 1,5 %. Für März, April und Mai 2004 Pauschale von 100 Euro. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. März 2004 um 11 Euro, ab 1. März 2005 um weitere 11 Euro.
Alte Bundesländer: Textil- und Bekleidungsindustrie: Erhöhung des Urlaubsgeldes um 5,7 %.
Für 2005 vier Einmalzahlungen von je 108 Euro, Auszubildende je 50 Euro.
Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. Januar 2006 um 1,8 %.
Abschluss eines Tarifvertrages zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.
2005 Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. Mai um 1,54 %.
Neue Bundesländer: Textil- und Bekleidungsindustrie: Für Oktober 2005, Januar, April und Juli 2006 je eine Einmalzahlung von 100 Euro.
Auszubildende erhalten 50 Euro. Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. November 2006 um 1,8 %. Laufzeit bis 31. März 2007.
Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsgeldes um 30 Euro.
Fortführung des Tarifvertrages Altersteilzeit bis zum 31. Dezember 2007. Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge um 100 Euro auf 230 Euro.
2006 Metall- und Elektroindustrie: Für März bis Mai Einmalzahlung von 310 Euro (Möglichkeit des Betriebes - abhängig von der wirtschaftlichen Lage - Reduzierung bis auf Null oder Erhöhung bis auf das Doppelte), Auszubildende Einmalzahlung von 90 Euro. Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni 2006 um 3 %. Laufzeit bis 31. März 2007.
Abschluss eines Tarifvertrages zu altersvorsorgungswirksamen Leistungen (TV AVWL). Laufzeit bis 31. Dezember 2012.
Abschluss Qualifizierungstarifvertrag. Laufzeit bis 31. Dezember 2010.
Fortführung des Tarifvertrages Lohnrahmen II mit Änderungen im Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden. Laufzeit bis 29. Februar 2008.
Alte Bundesländer: Textil- und Bekleidungsindustrie: Für Mai bis Oktober Einmalzahlung je 170 Euro (Möglichkeit des Betriebes - abhängig von der wirtschaftlichen Lage - Verschiebung, Reduzierung mit zwingender Beschäftigungssicherung oder Doppelung), Auszubildende Einmalzahlung 2 x 85 Euro.
Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. November 2006 um 2,5 %, ab 1. Mai 2007 um weitere 2 %.
Tarifvertrag über zusätzliches Urlaubsgeld und betriebliche Sonderzahlungen bleibt unverändert in Kraft.
Tarifvertrag zur Altersteilzeit wird verlängert. Laufzeit bis 29. Februar 2008.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Für Juni bis Oktober 2006 Einmalzahlung von 350 Euro für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann aus wirtschaftlichen Gründen davon abgewichen werden (Reduzierung bis auf Null oder Erhöhung auf das Doppelte). Bei Wegfall der Einmalzahlung muss eine Beschäftigungszusage gegeben werden. Ist das nicht der Fall, gilt die tariflich vereinbarte Einmalzahlung.
Erhöhung der Entgelte ab 1. November 2006 um 2,5 %. Laufzeit bis 30. April 2007. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. August 2006 um 2,5 %. Laufzeit bis 31. Juli 2007.
2007 Neue Bundesländer: Textil- und Bekleidungsindustrie: Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni 2007 um 3 %, ab 1. Juli 2008 um weitere 2,7 %. Laufzeit bis 31. März 2009.
Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsgeldes auf 263 Euro für 2007 und auf 270 Euro für 2008.
Fortführung des Tarifvertrages Altersteilzeit bis zum 31. März 2009.
Metall- und Elektroindustrie: Für April und Mai 2007 Einmalzahlung von 400 Euro, Auszubildende Einmalzahlung von 125 Euro.
Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni 2007 um 4,1 %, ab 1. Juni 2008 um weitere 1,7 %.
Möglichkeit, diese Stufe durch freiwillige Betriebsvereinbarung max. vier Monate (bis spätestens 1. Oktober 2008) nach hinten zu verschieben.
Für Juni bis Oktober 2008 Einmalzahlung von 0,7 %. Möglichkeit durch freiwillige Betriebsvereinbarung bis spätestens zum 1. Oktober 2008 zu verschieben, dadurch reduziert sich der Betrag entsprechend. Laufzeit bis 31. Oktober 2008.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juli 2007 um 3,6 %, ab 1. August 2008 um weitere 2,5 %. Für April bis Juni 2007 Einmalzahlung von 300 Euro, für Mai bis Juli 2008 Einmalzahlung von 345 Euro.
Möglichkeit der Betriebsparteien durch freiwillige Betriebsvereinbarung, die Einmalzahlung aus wirtschaftlichen Gründen bis auf Null zu reduzieren oder bis auf das Doppelte zu erhöhen. Kommt keine freiwillige Betriebsvereinbarung zustande, gilt die tariflich vereinbarte Einmalzahlung.
2008 Die IG Metall Leiharbeitskampagne "Gleiche Arbeit - Gleicher Lohn" zeigt erste konkrete Erfolge: Am 11. April 2008 unterschreibt der IG Metall Bezirk Frankfurt mit den beiden führenden deutschen Zeitarbeitgeberverbänden, dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) ein Fairness-Abkommen für seriöse Zeitarbeitsfirmen. Das bundesweit einmalige Abkommen regelt faire Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.