Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, daß die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf maximal 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Basis dieser Regelung ist übrigens die sechs-Tage-Woche. Das Gesetz erlaubt also zur Abdeckung von Spitzenlasten die 60-Stundenwoche, oder in Betrieben, die nur fünf Tage pro Woche arbeiten, die 50-Stunden-Woche.
Soweit so schön. Leider scheren sich viele Vorgesetze einen feuchten Kehricht um solche Schutzbestimmungen des Gesetzes. Realität ist der 8-Stunden-Tag oft nur also unteres Limit, hinzu kommen die "selbstverständlichen 1-2 Überstunden pro Tag" und in Spitzenzeiten darf's auch mal ein bißchen mehr sein. Der Wunsch nach einer durchschnittlichen 40-Stunden-Woche wird in vielen Ingenieursabteilungen geradezu als Arbeitsverweigerung verstanden und mit Sprüchen von "Schattenparker" bis "morgen früh brauche ich die Vorlage, wie Sie das schaffen ist mir egal" beantwortet.
In der derzeit vieldiskutierten IT-Branche hat sich auf diesem Weg mittlerweile die reale 60 - 70-Stunden-Woche eingeschlichen.
Tipp: Der Betriebsrat hat beim Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mitzubestimmen. Gibt es also Probleme, wende Dich an ihn. Hat der Betriebsrat den Überstunden nicht zugestimmt, bist Du auch nicht verpflichtet sie abzuleisten.
Existiert allerdings kein Betriebsrat, so kann der Chef die Überstunden anordnen.
Übrigens: Arbeitgeber, die die arbeitszeitgesetzlichen Regelungen nicht einhalten, können mit Geldbußen bis zu 15.000 Euro und im Wiederholungsfall mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belangt werden.