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Verwaltungsstelle Bremerhaven
Beiträge zur Mitgliedschaft


Die zur Durchführung gewerkschaflticher Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel werden durch Beiträge aufgebracht, die entsprechend dem monatlichen Bruttoverdienst bzw. den Leistungen aus der Sozialversicherung zu leisten sind. Jedes Mitglied ist zur satzungsgemäßen Beitragsleistung verpflichtet. Nach Aufnahme in die IG Metall erhält das Mitglied einen Mitgliedsausweis.


Höhe der Beiträge:
Die Beitragshöhe der Vollbeitragszahler (Vollzeit, Teilzeit, Altersteilzeit, Ausbildung), beträgt 1 % des Bruttoverdienstes.

- Rentnerinnen und Rentner,
- Vorruheständlerinnen und Vorruheständler,
- Kranke mit Krankengeldbezug
- Umschülerinnen und Umschüler
zahlen 0,5 % der monatlichen Leistung.

Studierende leisten einen monatlichen Beitrag von 2,05 Euro.

Arbeitslose, Elternzeitler sowie Kranke ohne Krankengeldbezug leisten einen monatlichen Beitrag von 1,53 Euro.

Mitglieder, die Wehrdienst bzw. Zivildienst leisten, werden für diese Zeit von der Beitragsleistung befreit. Die Zeiten der Wehrdienstpflicht bzw. des Zivildienstes werden bei den Unterstützungsleistungen angrechnet.

Bei Mitgliedern in Haft, ruhen die Rechte und die Pflichten.

Die Beiträge werden in der Regel durch Lastschrift eingezogen, wir bitten deshalb darum, den Wechsel des Geldinstitutes oder Änderung des Kontos rechtzeitig mitzuteilen, da evtl. hohe Rückläufergebühren für das Mitglied als auch für uns entstehen können, falls keine Abbuchung erfolgen kann.

Die jährlich geleisteten Beiträge - z. B. zur Vorlage beim Finanzamt - werden von uns quittiert - ein kurzer Anruf in der Verwaltungsstelle genügt.

Die Inanspruchnahme von Einrichtungen der IG Metall sowie alle Leistungen der IG Metall werden nur bei satzungsgemäßer Beitragszahlung gewährt.


Unsere Leistungen




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