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Verwaltungsstelle Bremerhaven

letzte Änderung am Montag, den 18. September 2006


Arbeit und Soziales
Was sich in 2003 ändert

In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigen die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge gezahlt werden müssen (Beitragsbemessungsgrenze) auf monatlich: 5100 Euro im Westen, 4250 Euro im Osten. Der Rentenbeitrag beträgt 19,5 Prozent.

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die am 1. 1. 1989 versichert waren, wird das Sterbegeld auf 525 Euro gekürzt, für Familienversicherte auf 262,50 Euro.
Wie bisher kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden. Allerdings ändert sich die Beweislast. Künftig muss in bestimmten Streitfällen der Arbeitslose und nicht mehr das Arbeitsamt beweisen, dass er sich nicht versicherungswidrig verhalten oder die Arbeitslosigkeit nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Arbeitaufgabe beträgt zwölf Wochen. Wer eine angebotene Arbeit ablehnt, erhält drei Wochen, beim zweiten Mal sechs Wochen und im übrigen zwölf Wochen Sperrzeit. Nach Sperrzeiten von insgesamt 21 (bisher 24) Wochen erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.

Das Anschluss-Unterhaltsgeld wird abgeschafft. Das Unterhaltsgeld für Arbeitslosenhilfe-Bezieher wird auf die Höhe der zuletzt bezogenen Arbeitslosenhilfe gekürzt.

Arbeitslosen Alleinstehenden wird ein Umzug für einen neuen Job zugemutet. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen schon in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosengeld und andere Entgeltersatzleistungen werden nicht mehr an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

Bei der Arbeitslosenhilfe sinkt der Vermögensfreibetrag pro Person und Lebensalter auf 200 Euro. Der Höchstbetrag pro Person sinkt auf 13 000 Euro. Wer 55 Jahre alt ist, behält die alten Vermögensfreibeträge.

Bis Ende 2006 wird die Altersgrenze, ab der es zulässig ist, befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund und ohne zeitliche Höchstgrenze mit Arbeitnehmern zu vereinbaren, auf das 52. Lebensjahr gesenkt.

Die Grenze für Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung), für die Arbeitnehmer keine Sozialabgaben und Steuern zahlen müssen, steigt auf 400 Euro. Das gilt auch für Nebenjobs trotz versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung.

Weiterbildungsförderung wird künftig mit einem Bildungsgutschein geregelt.

Bei den Arbeitsämtern werden Personal-Service-Agenturen (PSA) eingerichtet, die Zeitarbeitnehmer verleihen sollen.

Arbeitslose können sich als "Ich-AG" mit Zuschüssen vom Arbeitsamt selbstständig machen.

Die Arbeits- und Sozialämter werden schrittweise zu Jobzentren zusammengefasst.



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Mai 2003
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