Home Aktuelles Termine Gästebuch Suche Seitenübersicht
Verwaltungsstelle Bremerhaven

letzte Änderung am Sonntag, den 26. Februar 2012



Kfz-Handwerk Bremerhaven



2006 wurden in vielen Bremerhavener Kfz-Betrieben die Beschäftigten in die neuen, niedersächsischen Entgeltgruppen eingruppiert. Das war der erste Schritt. Der zweite und letzte Schritt in einen gemeinsamen Tarif für das Kfz-Gewerbe in Niedersachsen und Bremerhaven erfolgte zum 1. Mai 2007.


Mit dem Eintritt der Kfz-Innung Bremerhaven-Wesermünde in den Unternehmensverband des Kfz-Gewerbes Niedersachsen-Bremen zum 1. Mai 2007, gelten ab sofort die niedersächsischen Kfz-Tarifverträge auch für die Betriebe der Kfz-Innung Bremerhaven.
Die IG Metall und die Kfz-Arbeitgeber haben sich auf einen Stufenplan zur Einführung der neuen Entgelttabellen in einem „Überleitungs-Tarifvertrag II“ genannten Tarifvertrag geeinigt.

Darüber hinaus wurden in diesem Tarifvertrag die alten Besitzstände aus dem ersten Überleitungstarifvertrag festgeschrieben.
Damit sind für die Arbeitnehmer/innen, die vor dem 31.12.2004 im Betrieb beschäftigt waren, weiterhin die Leistungszulage, die Kündigungsfristen und die Altersicherung aus den alten Bremerhavener Tarifverträgen gültig.

Die Tarifverhandlungen 2008 wurden im April abgeschlossen, die Erklärungsfrist endete am 9. Mai. Der neue Tarifvertrag gilt ab dem 1. April 2008 und hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2010.
Zusätzlich zu den Entgelterhöhungen gibt es mit der Märzauszahlung 2009 eine Einmalzahlung von 100 Euro für die Beschäftigten (für Auszubildende 50 Euro).

Tariftelegramm für die Beschäftigten im KFZ Gewerbe vom 18. April 2008 zum Tarifergebnis.




Entgeltgruppenbeschreibungen

Entgelt
Entgeltgruppe        ab 01.01.2012
Entgeltgruppe 1        1.483,- €
Entgeltgruppe 2        1.727,- €
Entgeltgruppe 3        1.956,- €
Entgeltgruppe 4        2.235,- €
Entgeltgruppe 5        2.365,- €
Entgeltgruppe 6        2.532,- €
Entgeltgruppe 7        2.902,- €
Entgeltgruppe 8        3.396,- €
Entgeltgruppe 9        3.582,- €


Azubivergütung
Entgeltgruppe 0               ab 01.01.2012
1. Ausbildungsjahr        22% der Eckentgeltgruppe 4 =        492,- €
2. Ausbildungsjahr        25% der Eckentgeltgruppe 4 =        559,- €
3. Ausbildungsjahr        29% der Eckentgeltgruppe 4 =        648,- €
4. Ausbildungsjahr        31% der Eckentgeltgruppe 4 =        693,- €


Urlaub
30 Arbeitstage pro Jahr


Zusätzliches Urlaubsgeld
beträgt 50%


Arbeitszeit
36 Stunden pro Woche


Sonderzahlung
ab 6 Monate Betriebszugehörkeit 20 %
ab 12 Monate Betriebszugehörigkeit 30 %
ab 24 Monaten Betriebszugehörigkeit 40 %
ab 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 50 %
(Teilzeitbeschäftigte anteilig)


Vermögenswirksame Leistungen
Arbeitnehmer 26,59 €
Azubis 13,30 €
(Teilzeitbeschäftigte anteilig)


(Alle Angaben ohne Gewähr)


web page hit counter
Zeige Statistik
Regional Seitenanfang