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letzte Änderung am Montag, den 2. Juni 2008
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Tarifverträge Zeitarbeit zwischen der DGB Tarifgemeinschaft und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) |
Vor dem Hintergrund des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dem sogenannten Hartz-Gesetz, hat die Tarifgemeinschaft des DGB mit beiden großen Verbänden der Zeitarbeitsbranche - dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und dem Interessenverband Zeitarbeit (iGZ) Tarifverträge unter Dach und Fach gebracht, die den Beschäftigten spürbare Verbesserungen bringen. Die Tarifverträge sind zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten.
Bisher wurde mit dem Begriff "Zeitarbeit" häufig Lohndumping verbunden. Die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften setzen dem ein Ende. Sie sorgen für eine neue Qualität in der Zeitarbeitsbranche und beinhalten die Chance, die Zeitarbeit zu einer ganz normalen Tarifbranche zu entwickeln.
Die Tarifverträge beinhalten sowohl für West- als auch für Ostdeutschland die 35-Stunden-Woche, Urlaubsregelungen, Sonderzahlungen und Arbeitsbedingungen, die über dem bisherigen Standard in der Zeitarbeitsbranche liegen.
Die Vorteile der Tarifverträge können jedoch nur dann gesichert und ausgebaut werden, wenn sich die Beschäftigten der Zeitarbeit gewerkschaftlich organisieren. Das ist Voraussetzung für die Verbesserung der Tarifverträge und die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften in zukünftigen Tarifverhandlungen.
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Entgelttabelle West |
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Stundensatz |
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1,5 % Zuschlag |
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3,0 % Zuschlag |
| M |
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7,31 € |
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| 1 |
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74 % |
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7,38 € |
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7,49 € |
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7,60 € |
| 2 |
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79 % |
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7,81 € |
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7,92 € |
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8,04 € |
| 3 |
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95 % |
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9,37 € |
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9,51 € |
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9,65 € |
| 4 |
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100 % |
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9,91 € |
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10,06 € |
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10,20 € |
| 5 |
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113 % |
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11,20 € |
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11,37 € |
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11,54 € |
| 6 |
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125 % |
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12,38 € |
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12,57 € |
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12,76 € |
| 7 |
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136 % |
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13,46 € |
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13,66 € |
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13,86 € |
| 8 |
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147 % |
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14,54 € |
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14,76 € |
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14,97 € |
| 9 |
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168 % |
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16,69 € |
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16,94 € |
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17,19 € |
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Erfolgt ein ununterbrochener Einsatz beim gleichen Kunden, wird der einsatzbezogene Zuschlag fällig und zwar in Höhe von
1,5 % nach Ablauf von neun Kalendermonaten
3,0 % nach Ablauf von zwölf Kalendermonaten
Sonstige Regelungen:
Arbeitszeit
Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 151,67 Stunden; dies entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden. Diese muss im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten erreicht werden.
Urlaub
im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit 24 Arbeitstage
im zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit 25 Arbeitstage
im dritten Jahr der Betriebszugehörigkeit 26 Arbeitstage
im vierten Jahr der Betriebszugehörigkeit 28 Arbeitstage
ab dem fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit 30 Arbeitstage
Jahressonderzahlungen
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld beträgt
im zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit jeweils 150 € brutto,
im dritten und vierten Jahr der Betriebszugehörigkeit jeweils 200 € brutto
ab dem fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit jeweils 300 € brutto
(Alle Angaben ohne Gewähr) |
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