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Organisatorische Hinweise |
Die Anmeldung zu allen Seminaren erfolgt über die örtlich zuständige Verwaltungsstelle der IG Metall.
Bei Seminaren nach § 37.6 BetrVG bzw. SGB IX § 96.4 ist eine Teilnahme nur möglich, wenn die Freistellung zum Seminar und die Kostenübernahme in den örtlichen Betriebsratsgremien beschlossen wurde.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit genauem Themenplan und soweit erforderlich einer Kostenaufstellung.
Spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn wird die endgültige Einladung zum Seminar verschickt.
Wir behalten uns vor, ein Seminar bei ungenügender Teilnehmerzahl anzusagen.
Am Ende des Seminars erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Rechnung, in der die Seminarkosten aufgeschlüsselt sind.
Die Seminaranmeldung ist verbindlich.
Bei Nichtteilnahme bzw. Absage innerhalb 14 Tage vor Seminarbeginn berechnen wir eine Ausfallgebühr von 80 Prozent der Seminarkosten.
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