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Verwaltungsstelle Eisenach
Handwerk

Das Handwerk innerhalb der IG Metall umfasst viele Bereiche. Zur IG Metall gehören zum Beispiel das KFZ-Handwerk, alle Schlosser-Handwerksbetriebe, Elektrohandwerk, Heizung-Klima-Sanitär und viele andere Berufsguppen. Mehr Informationen zu speziellen Handwerksfragen sind auf der Seite Handwerk der Homepage der IG Metall zu erfahren.
Betriebsrat wählen
Nie war es so einfach wie heute!
§ 1 Betriebsverfassungsgesetz

Neue Betriebsverfassung bringt Demokratie in Handwerk und Kleinbetrieb. Jeder kennt es: Viele Entscheidungen im Betrieb werden über unsere Köpfe hinweg getroffen. Das muss nicht so sein.

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt

Hat der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte, bestimmt der Betriebsrat mit bei personellen einzelmaßßnahmen - Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen - sowie bei Betriebsänderungen und, wenn es hart auf hart kommt, bei der Aufstellung von Sozialplänen.
Wo es keinen Betriebsrat gibt, entfällt der Schutz der Beschäftigten
Der Betriebsrat bestimmt mit, z.B. bei der
Lohngestaltung (Prämiensätze, Entlohnungsmethoden usw.)
Arbeitszeitregelung (Lage und Dauer der täglichen Arbeitszeit, Pausen, Urlaub)
Kurzarbeit und Überstunden
Qualifizierung und Weiterbildung
Habt ihr keinen, wählt euch einen!

Seit Juli 2001 gilt das novellierte Betriebsverfassungsgesetz mit neuen Regeln. In allen Handwerks-, Klein- und Mittelbetrieben mit fünf bis fünfzig Arbeitnehmern gilt:

Betriebsratswahl in drei Schritten:

1. Bei der IG Metall informieren und die Betriebsratsgründung gut vorbereiten. Die IG Metall lädt dann zur ersten Wahlversammlung ein.

2. Auf dieser ersten Wahlversammlung wird ein Wahlvorstand gewählt und die Wahlvorschläge werden vorgelegt.

3. Eine Woche später wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl auf einer zweiten Wahlversammlung gewählt.

Zuständig für die Handwerksarbeit in der Verwaltungsstelle ist Günther Seiler, Gewerkschaftssekretär, erreichbar per mail guenther.seiler@igmetall.de oder telefonisch 03691/2549-22.


Kraftfahrzeug-Handwerk Thüringen
Unsere Erfolge
Seit Tarifabschluss vom 21. März 2000 sind folgende Verbesserungen in Kraft getreten:
- Urlaubsjahr 2000: Erhöhung des Urlaubsgelds von 30 auf 35 Prozent
- April 2000: Erhöhung der Vergütungen um 1,6 Prozent. Und: Maximale Leistungszulage stieg von 8 auf 10 Prozent
- Juli 2000: Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 39 auf 38,5 Stunden
- Januar 2001: Erhöhung der Vergütungen um 1,7 Prozent
- Urlaubsjahr 2001: Urlaubsgeld auf 40 Prozent erhöht.
- Juli 2001: Arbeitszeit auf 38 Stunden verkürzt
- November 2001: Erhöhung sämtlicher Vergütungen um 2,1 Prozent
- Juli 2002 Arbeitszeitverkürzung auf 37,5 Stunden.
- 2003: Urlaubsgeld steigt auf 50 Prozent