|
Meldung bei der Agentur für Arbeit telefonisch vorab möglich
|
Was ist, wenn ich nicht persönlich zur Agentur gehen kann?
Unter der Servicenummer 01801 - 555 111 besteht die Möglichkeit, sich telefonisch Arbeitssuchend zu melden. In der Hotline sind dann die Taste 8 für "alle anderen Anliegen" und danach die Taste 3 für "arbeitssuchend melden" zu betätigen, um entsprechend verbunden zu werden.
Für die telefonische Meldung werden die "Kundennummer" bei der Agentur (falls bereits vorhanden), der Lebenslauf, ein Werdegang mit Arbeitsvertrag und Angaben zu Vorbeschäftigungen sowie die Sozialversicherungsnummer benötigt.
Der Serciveanruf ist jedoch nicht kostenlos. Er kostet aus dem deutschen Festnetz 3,9 Cent pro Minute (Angabe ohne Gewähr).
|
|
Mitglieder der IG Metall Erfurt können sich zu allen Fragen rund um die Meldung bei der Agentur, zu Beantragung und Bewilligung, zu Widerspruch, weiteren Rechtsmitteln oder Besonderheiten bei Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld sowie Arbeitslosengeld II unentgeltlich in der Verwaltungsstelle beraten lassen.
|
|
Rechtlich ist die Lage so:
Jede/r von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte muss sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend melden. Das betrifft befristet Beschäftigte sowie Personen, die eine Kündigung erhalten. Möglichst sollte die Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Jedoch nimmt auch jede andere Agentur die Meldung entgegen.
Unverzüglich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit die Meldung bei der Agentur erfolgen muss. Bei befristeten Arbeitsverträgen und bei Kündigungen mit einer Kündigungsfrist, die länger als drei Monate dauert ist diese Frist zu beachten. Bei allen anderen Kündigungen muss die Meldung sofort nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Auszubildende (die auch einen befristeten Vertrag haben), wenn eine Übernahme nach der Ausbildung angenommen werden kann. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Übernahme dann doch nicht erfolgt.
Unbeschadet dieser Vorschrift bleibt die Meldung bei der Agentur für Arbeit als Arbeitslos. Diese reicht am ersten Tag der Arbeitslosigkeit aus. Allerdings muss die Arbeitslosmeldung persönlich erfolgen. Ein Telefonat reicht hier nicht aus.
|
|
|
|
|