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Verwaltungsstelle Erfurt
Auskunftssperre muss beantragt werden
verkehrte Welt im Datenschutz





Das neue Thüringer Meldegesetz bietet Parteien und Wählervereinigungen die Möglichkeit, zum Zwecke der Wahlwerbung die Daten der Wahlberechtigten mit Name und Anschrift zu bekommen. Da zu befürchten ist, dass bei den anstehenden Wahlen die NPD oder andere rechtsextreme Gruppierungen antreten, bedeutet dies, dass das Land Thüringen Rechtsextremisten problemlos Zugang zu Ihren persönlichen Daten (Adresse usw.) gewährt. Hiergegen können (und sollten) wir die Übermittlung unserer Daten sperren. Dazu ist bei dem zuständigen Meldebüro ein Sperrvermerk zu beantragen. Die Meldeämter haben Formblätter dafür. Der Datenschutz scheint immer mehr unter die Räder zu kommen: Nicht die Weitergabe der Daten muss beantragt werden, sondern jede/r Einzelne muss die Nicht-Weitergabe der Daten beantragen. Wir bieten euch unten einen Musterantrag zum Sperrvermerk an. Analog können bei den jeweiligen Einwohnermeldeämtern die Sperrung der Daten veranlassen.

  • Antragsformular (pdf 47 kb)




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