Eingeladen sind alle Betriebsräte (BR) der Elektronik- und ITK-Industrie oder -Abteilungen aus der Region Düsseldorf, Köln und Neuss, die an den angebotenen Themen sowie an einem Informationsaustausch untereinander interessiert sind. Diese Veranstaltungen sind auch für Nicht-Organisierte oder Mitglieder anderer Gewerkschaften offen.
Die Schulungen des ITK-Arbeitskreises finden ca. 5 bis 7 mal pro Jahr statt. Sie werden nach den Voraussetzungen § 37(6) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) durchgeführt. Das bedeutet, dass teilnehmenden Betriebsrats-Mitgliedern sowohl die Freistellung von der Arbeit als auch die Teilnahme an der Schulung selbst inkl. Spesen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates und die rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Es werden Themen angeboten, die von besonderem Interesse für Mitarbeiter der Informations-, Telekommunikations- und Elektronikbranche sind. Dies können bspw. neben der Lage und Perspektiven der IT- Industrie und des IT Arbeitsmarktes die Themen IT-Aus- und Weiterbildung, Arbeitsrechtliche Fragen im Außendienst, Arbeitsrecht und Internet, Sozialplanregelungen, Arbeitszeitreglungen, Gehaltsstrukturen und Eingruppierungssysteme sein. Die Inhalte können langfristig von den Teilnehmern selbst mitbestimmt werden. Das Angebot lebt also von den Eingaben des Arbeitskreises. Die Schulung selbst ist in der Regel in zwei Teile gegliedert: Im ersten und Hauptteil informiert ein Referent umfassend (z.B. Rechtsanwalt, Betriebsrat, Sachverständiger) zum vorgegebenen Thema. In der sich anschließenden Diskussionsrunde können Fragen bspw. zur betriebseigenen Situation gestellt, das Thema durch Austausch persönlicher Erfahrungen vertieft werden.
Den Arbeitgebern der Veranstaltungsteilnehmer/innen entsteht ein Kostenbeitrag (Aufwand für Schulungsunterlagen, Seminarraum) von ca. € 180,00 pro TeilnehmerIn.
Dieser Betrag beinhaltet die Kosten für das Mittagessen und die Tagungsmaterialien.
Die Rechnung mit dem genauen Rechnungsbetrag wird nach der Veranstaltung den Teilnehmern zugesandt.