Tariftabellen erhöhen sich ab 1. Mai 2012 um 4,3 Prozent.
Frühester Kündigungstermin: 30.4.2013
Die Friedenspflicht entfällt 2013.
Tarifvertrag zur Übernahme der Auszubildenden
Grundsatz der unbefristeten Übernahme
Feste Absichtserklärung, Zahl der Ausbildungsplätze zu steigern, mindestens konstant zu halten.
Tarifvertrag zur Leiharbeit
Einsatz von Leiharbeit darf Entgelt- und Arbeitsbedingungen der Stammbeschäftigten nicht beeinträchtigen und ihre Arbeitsplätze nicht gefährden.
Vorübergehend ist der Einsatz von Leiharbeit z.B. wenn: Einsatz zeitlich befristet ist oder ein Sachgrund vorliegt oder Auftragsspitzen abzuarbeiten sind.
Einsatz von Leiharbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG.
Tarifabschluss-BaWü