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Verwaltungsstelle Osnabrück
Vernichtung von Arbeitplätzen bei Hansmann-Automobile
Wen auch Herr Hartz nicht helfen kann!
Nach Auffassung der IG Metall müssen alle Bemühungen um eine verbesserte Vermittlung von Arbeitslosen ins Leere laufen, wenn nicht die Schaffung und Erhaltung von Arbeitplätzen in den Blick gerückt wird. Das Beispiel der Fa. Hansmann- Automobile, Osnabrück ist nach Auskunft des 2. Bevollmächtigten Willi Dierksen ein Beispiel für die leichtfertige Vernichtung von Arbeitplätzen.

Nachdem dem Unternehmen im Jahre 1998 der BMW-Händlervertrag zum 31.3.2000 gekündigt wurde, gab es zunächst Entwarnung seitens der Geschäftsführung. Das Unternehmen solle auch ohne Markenanbindung weitergeführt werden. Analog zu den dann eingetretenen Umsatzeinbußen wurde die Belegschaft auf 20 Arbeitnehmer reduziert. Dies wurde vom Betriebsrat und der IG Metall auch mitgetragen um die verbleibenden Arbeitsplätze zu erhalten.

Völlig überrascht wurden die Belegschaft und ihre Vertreter dann im November 2001. Der Be-trieb sollte nun, auf Grund einer Auslastungs-schwäche zum 31. Dezember 2001 stillgelegt und alle Arbeitnehmer entlassen werden. Gege-bene Möglichkeiten zur Beschäftigungssiche-rung wurden vom Unternehmen nicht genutzt.

Angesichts der sich abzeichnenden Umstrukturierung des deutschen Automobilmarktes, die inzwischen konkrete Formen angenommen hat, war die Entscheidung der Geschäftsleitung für die Arbeitnehmer nicht nachvollziehbar. Zukünf-tig wird die Markenbindung der Händler ohnehin aufgehoben und Originalersatzteile müssen allen Werkstätten zur Verfügung stehen. Dies hätte zwangsläufig zu einer verbesserten Wettbewerbssituation des Unternehmens in der Zukunft geführt.

In unzähligen Beispielen machte die Belegschaft Vorschläge für die Weiterführung des Betriebes und verwies u.a. auf die hervorragenden Standortbedingungen an der Hannoverschen Straße.

„Offensichtlich reichen der Familie Hansmann die Gewinne, die wir in der Vergangenheit erwirtschaftet haben“, resigniert inzwischen Er-hard Müller, Betriebsratsvorsitzender des Unter-nehmens. Kein Vorschlag der Belegschaft sei von der Unternehmensleitung auch nur ernsthaft zur Kenntnis genommen worden.

„Als Krönung verweigerte das Unternehmen auch noch den fälligen Sozialplan“, stellt Dierksen fest. Mit Unterstützung der IG Metall klagten die Arbeitnehmer jedoch erfolgreich bis das Landesarbeitsgericht Hannover schließlich eine Einigungsstelle einsetze, die am 26.6.2002 einen Sozialplan und entsprechende Abfindungen für z.T. über 40 Jahre Betriebstreue festlegte.

Gleichzeitig machte die Unternehmensleitung jedoch ihre bereits im Dezember 2001 ausgesprochene Drohung war. Nachdem der Betriebs-rat einen Sozialplan gefordert hatte, wurde mitgeteilt, dass man nicht bereit sei Abfindungen zu zahlen und „dann eben Konkurs anmelden werde“.

Der Insolvenzantrag ist am 3. Juni 2002 gestellt und durch die Bestimmungen der Insolvenzordnung daher inzwischen unklar, ob der durch die Einigungsstelle erstrittene Sozialplan zur Aus-zahlung kommt.




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