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Verwaltungsstelle Osnabrück
Hartz aus Arbeitnehmersicht
Gewerkschafter diskutieren die Reformvorhaben


Auf Einladung der IG Metall diskutierten am 19.11. 2002 gut 150 Gewerkschafter die Reformvorschläge der Bundesregierung. Dabei wurden Chancen und Risiken der geplanten Maßnahmen abgewogen.

Zu der Veranstaltung war auch MdB Martin Schwanholz, SPD aus Berlin angereist, um sich der Diskussion mit den Gewerkschaftern zu stellen.


Zur aktuellen „Berichterstattung“, dass sich Bundeskanzler Schröder die gewerkschaftlichen Vorstellungen zu eigen gemacht habe, wurde in der Diskussion entgegengehalten: „Wenn die Gesetze eine Blaupause unserer Papiere wären, dann sähen die anders aus“.

Das zeigte sich auch in der, an den Informationsteil anschließenden Diskussion. Eingangs hatte Thomas Müller, Sekretär im Metall-Bezirk Hannover, die Vorgeschichte, die Hartzvorschläge und die resultierenden Gesetzesentwürfe vorgestellt.

Auf Grund der Aktualität bildete das Thema Leiharbeit einen Schwerpunkt der Veranstaltung. Positiv bewertet wurde dabei der Plan, Leiharbeitnehmer zukünftig im Lohn und den wesentlichen Arbeitsbe-dingungen nach dem Tarif des Einsatzbetriebes zu behandeln. Dies sei aber keine exotische Forderung der Gewerkschaften gewesen, wie mancherorts behauptet. Vielmehr sei damit ein Schritt europäischer Harmonisierung vollzogen und dem Inhalt einer kurzfristig zu erwartenden europäischen Richtlinie Rechnung getragen.

Die Proteste der Arbeitgeberseite hierzu führten zu Unverständnis in der Versammlung. „Uns wurde immer gesagt, dass man Leiharbeitnehmer wegen der Flexibilität einstelle“, brachte es ein Betriebsrat auf den Punkt. Diese sei jedoch in keiner Weise eingeschränkt. Im Gegenteil beinhalte das Gesetz eine weitgehende De-Regulierung der Leiharbeit, die die Flexibilität weiter fördert.

Die Notwendigkeit dieses Abbaus von Schutzrechten wurde dagegen in Frage gestellt. So soll das Synchronisationsverbot von Beschäftigungsverhältnis und Verleih ebenso entfallen wie die zeitliche Befristung auf 24 Monate für den Einsatz im Entleihbetrieb. Damit entfalle der Anreiz für den Arbeitgeber, den Leiharbeiter fest einzustellen.

Müller bekräftigte, dass die Gewerkschaften beabsichtigen, einen eigenständigen Verleih-Tarifvertrag abzuschließen. Nur so seien beschäftigungslose Zeiten innerhalb des Verleiharbeitsverhältnisses zu regeln.

Kritisch betrachtet wurde auch die Leistungskürzung bei Arbeitslosen und Teilnehmern an einer beruflichen Weiterbildung. Diese wurden als unsozial zurückgewiesen und gleichzeitig Verfassungsbedenken bezgl. der Absenkung des Arbeitslosengeldes II geäußert.

In der Diskussion wiesen Vertreter der ASH Osnabrück darauf hin, dass die heutigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe bis zur Hälfte aus dem Leistungsbezug herausfallen. Damit sei das Problem aber nicht „entsorgt“. Der selbe Personenkreis sei dann zukünftig in der Sozialhilfe anspruchsberechtigt.

Um Relationen und die soziale Unausgewogenheit einer weiteren Kürzung deutlich zu machen wurde der Anspruch eines alleinstehenden Arbeitslosenhilfeempfängers mit 500 Euro beziffert. Gegen nur minimale Kürzungen in diesem Bereich mache sich die geplante Steuerpflicht auf Spekulationsgewinne als lächerlich aus.

Die Herabsetzung des Alters für Befristungen ohne sachlichen Grund auf das 52. Lebensjahr öffne einer vollständigen Aufweichung des Kündigungsschutzes Tür und Tor. „Primär müsse es darum gehen, ältere Arbeitnehmer im Betrieb zu halten“, betonte Müller.

Die geplante einseitige Beitragsfreistellung der Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung bei Einstellung älterer Arbeitnehmer stellt einen erneuten Bruch der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme dar und wird daher von den Gewerkschaftern abgelehnt.

Das Bridge System mit der geringen Höhe des Brückengeldes sei unproblematisch, da es auf Freiwilligkeit beruhe. Es wurde jedoch erwartet, dass sich kaum ein Arbeitnehmer dies leisten könne, zumal eine Rente mit 60 Jahren und dem obligatorischen Abschlag von 18 % die Folge sei.

Abschließend unterstrich der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Osnabrück, Hartmut Riemann, dass die Zielsetzung zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit unumstritten ist, aber das weiterhin der Grundsatz gilt, „dass die Arbeitslosigkeit und nicht die Arbeitslosen bekämpft werden dürfen“, so Riemann wörtlich.


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