Homepage news Veranstaltungen aktuelles Sachthemen Zielgruppen
Verwaltungsstelle Osnabrück

letzte Änderung am Donnerstag, den 11. September 2003 von Marita Bengsch

Presseinformation vom 09.09.2003
Kynast-Insolvenz vor der Eröffnung
Bisher keine klare Perspektive

Auch gut 8 Wochen nach Stellung des Insolvenzantrages gibt es für die Kynastbetriebe keine klare Perspektive. Allein für die Kynast Steel GmbH, das sog. Rohrwerk mit 45 Mitarbeitern, zeichnet sich eine Weiterführungslösung bereits ab. Mit einer Eröffnung der Verfahren wird Ende des Monats gerechnet.

Der Steel-Bereich hat als Automobilzulieferer z.Z. eine befriedigende Auslastung und wird, voraussichtlich nach Insolvenzeröffnung, durch den Insolvenzverwalter mit reduzierter Belegschaft zunächst bis zum Jahresende weitergeführt. Bis zu diesem Termin hoffen Betriebsrat und Belegschaft auf eine Entscheidung eines möglichen Investors, der derzeit an einem Weiterführungskonzept arbeitet. Die IG Metall rechnet aber auch mit Freistellungen von der Arbeit.

Gleichzeitig ist mit Kündigungen zu rechnen, die durch den Insolvenzverwalter bereits angekündigt sind. Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan werden nach Eröffnung der Verfahren aufgenommen werden.
Für die Beschäftigten der Kynast GmbH, den Hersteller von Fahrrädern und Freizeitmöbeln, zeichnet sich bisher keine Perspektive für die Zukunft ab. Der Insolvenzantrag fiel zeitlich auf das Ende der Saison, so dass durch die bevorstehende auftragsschwache Zeit, eine Übernahme und Weiterführung erschwert wird. Den Mitarbeitern in diesem Bereich steht nun ab dem Tag der Insolvenzeröffnung die Freistellung und damit der Weg in die Arbeitslosigkeit bevor. Am 24. September 2003 werden die Sachbearbeiter der beteiligten Arbeitsämter in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr in den Räumen der Fa. Kynast die Arbeitslosmeldungen entgegen nehmen.

Mit der Insolvenzeröffnung werden dann auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden. Dabei beträgt die max. Kündigungsfrist in der Insolvenz 3 Monate.
Damit haben die Arbeitnehmer max. bis zum Jahresende noch einen Anspruch auf die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und dem regulären Lohn gegen den Insolvenzverwalter.

Davon ausgenommen sind voraussichtlich die 35 Mitarbeiter, die mit der Produktion von Rasenmähern beschäftigt sind. Diese Sparte war 2001 an die Fa. Murray verkauft worden; die Produktion wurde jedoch weiterhin von Kynast durchgeführt. Hier zeichnet sich zumindest eine Weiterführung bis zum Jahresende ab.

„Für uns stellt sich die Frage, ob das alles so kommen musste“, so Hubert Trapka, Betriebsratsvorsitzender der Insolvenzbetriebe. Hauptursache der Zahlungsunfähigkeit war die mangelnde Bereitschaft der Kreissparkasse Bersenbrück, im Juli vereinbarte Kreditlinien zu korrigieren.
Die Vereinbarungen basierten auf 2002 geplanten Umsatzzahlen, die auf Grund der allgemeinen Kaufzurückhaltung seit Anfang 2003 nicht eingehalten werden konnten.
Aus Sicht der IG Metall Osnabrück ist nicht auszuschließen, das persönliche Unstimmigkeiten zwischen den Geschäftsführern und der Sparkassen die Entscheidung maßgeblich beeinflusst haben. „Da stimmte offensichtlich die Chemie nicht“, so der Osnabrücker IG Metall-Chef Hartmut Riemann. Außerdem seien „Altlasten“ aus der Insolvenz der Kynast AG im Jahre 2000 offensichtlich mit in Waagschale geworfen worden. Die Grundstücksfrage ist in diesem Zusammenhang offensichtlich für die Sparkasse nicht zufriedenstellend gelöst.
„Es ist schon erstaunlich, dass sich die beteiligte Privatbank und das Land Niedersachsen weiterhin engagiert hätten und die Kreissparkasse den Hahn zudreht“, so Riemann. Offensichtlich gab es Entscheidungsspielräume, welche die Sparkasse aber nicht genutzt hat und so ca. 300 Arbeitsplätze aufs Spiel setzte.


Regional Seitenanfang