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Verwaltungsstelle Osnabrück

letzte Änderung am Dienstag, den 17. September 2002 von Marita Bengsch

Betriebsrat wehrt sich gegen Schuldzuweisung
Die Verantwortlichen sitzen woanders.


Mit Empörung hat der Betriebsrat der Fa. Rolladentechnik-Metten, Bad Iburg die Kritik an der Belegschaft zurückgewiesen. „ Da wird ja so getan, als hätten wir den Betrieb in die Insolvenz getrieben“ empört sich Betriebsratsvorsitzender Edmund Perlowski. Die Interessenvertreter sehen ganz andere Insolvenzursachen.

„Offensichtlich hat es unternehmerische Fehlentscheidungen beim Umzug von Lienen nach Sentrup gegeben“, ist man sich sicher und vermutet, dass sich das Unternehmen mit der Größe des neuen Betriebes übernommen habe. Hinzu kämen die allgemeinen Probleme der Baubranche. Soweit stimmt der Betriebsrat mit dem Bielefelder Fachanwalt Michael Hellman überein.
Eine andere Sicht ergibt sich aber zu dem von Hellmann vorgestellten Investor aus Schweinfurt. Dieser habe sich am 22. August 2002 in einer Betriebsversammlung vorgestellt. Eine feste Absicht zur Beteili-gung an dem maroden Unternehmen sei jedoch nicht geäußert worden und auch keine „Bedingungen“ gestellt worden. Der Betriebsrat hatte daher auch keine Möglichkeit, Bedingungen abzulehnen.

Vielmehr sei die Belegschaft aufgefordert worden, zunächst ohne die Hoffnung auf die ausstehende Lohnzahlung weiter zu arbeiten. Dies, obwohl der 2. Abrechnungszeitraum fast abgelaufen war. Betriebsrat und IG Metall drängten daher vielmehr darauf, endlich den Insolvenzantrag zu stellen.
Hierzu gab es für die Arbeitnehmer triftige Gründe. Durch das Insolvenzgeld sind Löhne und Gehälter für 3 Monate abgesichert. Diese drei Monate berechnen sich rückwirkend ab dem Tag der Entscheidung des Insolvenzgerichts - nicht rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung - über den Insolvenzantrag. Ab Antragstellung vergehen in der Regel bis zu 4 Wochen, die der vorläufige Insolvenzverwalter für seine gutachterliche Tätigkeit benötigt, bis zu Eröffnung der Insolvenz.
Sind bei Insolvenzeröffnung Lohnansprüche für mehr als 3 Monate rückständig, sind die entsprechenden Forderungen lediglich Insolvenzforderungen, die in der Regel nicht befriedigt werden können. Die Arbeitnehmer gehen dann leer aus und ihre Arbeitsleistung wird nicht bezahlt.
Zur Vermeidung dieser Situation erhielten die Arbeitnehmer vom Fachanwalt Hellmann den „Rat“, man könne ja selbst kündigen, um seine Ansprüche zu sichern. Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer damit auch auf alle anderen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichten, offenbart die Ironie dieses Vorschlags.

Heute führt bereits der Lohnrückstand, der sich z.Z. auf zwei Monatslöhne beläuft, in vielen Familien der Beschäftigten zu erheblichen Finanzproblemen. Allein die Aussicht auf das Insolvenzgeld erleichtert die Situation.

„Wenn die Tatsache, dass die Arbeitnehmer von unserem Leistungsver-
weigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, zur Stornierung von Aufträgen führte, hat das die Insolvenz beschleunigt und die Arbeitnehmeransprüche gesichert“, so Peter Spiekerman, IG Metall Osnabrück. „Die Verantwortlichen sitzen aber woanders“, ist er sich sicher.

Gleichzeitig wurde die Frage aufgeworfen, ob Rat und Verwaltung Bad Iburg mit ihrem Lob zu den getätigten Investitionen nicht voreilig waren. Den durch Iburgs Stadtdirektor Karl Schade beschriebenen „aufstrebenden Betrieb“ habe es in Bad Iburg leider nie gegeben. Die Arbeitnehmer mussten vielmehr dem allmählichen Niedergang des Unternehmens hilflos zuschauen.


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