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Verwaltungsstelle Osnabrück
Zeitkonten bergen auch Risiken
Schutz der Arbeitnehmerinteressen möglich
Den Bericht der NOZ im Wirtschaftsteil der Ausgabe vom 14. August 2001 nimmt die IG Metall zum Anlass nochmals auf Schutzmöglichkeiten der Arbeitnehmerinteressen hinzuweisen.

Es wurde mit Bezug auf einen Beitrag im TV-Magazin "Plus-minus" berichtet, dass Zeitkontenguthaben im Insolvenzfall verfallen.

Dabei ist richtig zu stellen, dass die Ansprüche der Arbeitnehmer im Insolvenzfall nicht verfallen: Ansprüche, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung älter sind als 3 Monate stellen vielmehr Insolvenzforderungen dar. Tatsache ist, dass diese Ansprüche in fast allen Insolvenzfällen nicht mehr befriedigt werden können und die Arbeitnehmer bei beistehenden formalem Anspruch leer ausgehen.

Deshalb fordert die IG Metall eine Insolvenzsicherung für Zeitkontenbestände.

Letztlich stellen Zeitkontenguthaben der Arbeitnehmer einen Kredit an das Unternehmen dar, weil Lohn für geleistete Arbeit nicht ausgezahlt wird.

Jede Bank wird Geld nur dann gewähren, wenn entsprechende Sicherheiten gegeben werden. Für Arbeitnehmer sollten gleiche Bedingungen gelten, damit sie im Insolvenzfall nicht den Kürzeren ziehen.

Bis zu einer gesetzlichen Regelung, wie sie z.B. im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen und den damit verbundenen Zeitkonten existiert, sind die Betriebsräte gefordert.

Betriebsräte haben im Rahmen des § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung. Dazu gehören auch Zeitkonten-

Die IG Metall empfiehlt allen Betriebsräten die Zustimmung zu Zeitkonten von einer Insolvenzsicherung der Guthaben abhängig zu machen.

Beispiele aus dem Bereich der Metallwirtschaft in der Region Osnabrück machen die Notwendigkeit deutlich. Sowohl bei der Insolvenz des Rabewerk, Bad Essen als auch im Fall der Metallbau Schliehe GmbH, Osnabrück sind Arbeitnehmeransprüche aus Zeitkonten zwar zur Insolvenztabelle angemeldet. Eine berechtigte Aussicht, dass diese Forderungen auch erfüllt werden, beseht aber nicht.

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