letzte Änderung am Mittwoch, den 9. Juli 2008 von Marita Bengsch
Kindergeld
Die IG Metall informiert
Kindergeldentscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Kindergeld für Kinder mit eigenem Einkommen
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2005 gilt:
Für volljährige Kinder mit eigenem Einkommen kann Kindergeld beansprucht werden, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze von dem Kind nicht überschritten wird. Diese beträgt seit 2004 EUR 7.680, in 2002 und 2003 waren dies 7.188 EUR.
Umstritten war lange die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens, insbeson-dere die Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen. Das hat besondere Bedeutung für Kinder in Berufsausbildung, weil die Ausbildungsvergütung sozialversicherungspflichtig ist; aber auch für Schüler und Studenten, die ihren Unterhalt ganz oder teilweise aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen finanzieren.