letzte Änderung am Mittwoch, den 30. Juli 2008 von Marita Bengsch
Alles rund um die Altersvorsorge
Rentenanpassung 2008 und 2009
Das Bundeskabinett hat sich am 8.4.2008 auf ein Konzept zur Rentenanpassung in diesem und im nächsten Jahr verständigt.
Zum 1. Juli 2008 erfolgt eine Anpassung der Renten um 1,1 Prozent.
Im kommenden Jahr soll das Plus für die Rentnerinnen und Rentner um 0,63 Prozent höher ausfallen.
Bisher war die gesetzliche Rente das Fundament der individuellen Altersversorgung. Wir konnten davon ausgehen, dass die gesetzliche Rente den Lebensunterhalt sichert.
Wer Glück hatte, bekam noch eine Betriebsrente, die das Einkommen im Alter aufstockt.
Und private Vorsorge haben wir auch alle "irgendwie" betrieben: durch das Eigenheim oder ein Sparguthaben.
Historie
Im Ursprung gab es nur die Private Vorsorge. Im Zweifelsfall mußte man viele Kinder haben, um im Alter versorgt zu sein.
Mit Beginn der Industrialisierung gab es dann in Großbetrieben und Konzernen die ersten Betriebsrenten.
Später kam die gesetzliche Rente mit einer Altersvorsorge für alle.
Die "Riester´sche Rentenreform"
Durch die Rentenreform 2001 ist nun das Fundament der gesetzlichen Rente ins Wanken geraten. Das zu erwartende Rentenniveau wurde abgesenkt und man kann nicht mehr davon ausgehen, dass die spätere Rente den Lebensunterhalt sichert.
Private Vorsorge ist daher notwendig. Hierzu ist eine staatliche Förderung vorgesehen. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Links: siehe oben
Hinzuverdienstgrenze
400 statt bisher 355 Euro dürfen Rentner unter 65 jetzt monatlich dazuverdienen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.
Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner unter 65 wurde oft mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon länger bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem musste die Rentenversicherung die Rente kürzen. Das wurde nun geändert.
Die Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Zudem kann jeder Rentner diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten – selbst dann wird ihm die Rente nicht gekürzt. Wer über 65 ist und eine Altersrente erhält, kann wie bisher ohne Renten-kürzung unbegrenzt dazuverdienen.
Die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat gilt nicht nur für Altersrenten sondern auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie bereits gekürzt gezahlte Altersrenten gelten ab Anfang des Jahres ebenfalls höhere Verdienstgrenzen. Wer eine solche Rente erhält, sollte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.