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Verwaltungsstelle Osnabrück
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letzte Änderung am Donnerstag, den 4. September 2008 von Marita Bengsch

Senioren - und kein bisschen leise

Der Arbeitskreis

Viele Kolleginnen und Kollegen, die aus dem Betrieb ausgeschieden sind, halten trotzdem den Kontrakt zu Ihrer Gewerkschaft. Und - Sie sind mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung unverzichtbar für unsere Arbeit.

Insbesondere die Kollegen des B-Team unterstützen die hauptamtlich Beschäftigten in ihrer Arbeit.

Aber - auch Information, Spaß und Freude stehen auf der Tagesordnung.







Unsere Links
Renter-Treffen der Textilerinnen und Textiler am 09.05.08
Termine
Rentenanpassung 2008 und 2009

Das Bundeskabinett hat sich am 8.4.2008 auf ein Konzept zur Rentenanpassung in
diesem und im nächsten Jahr verständigt.
Zum 1. Juli 2008 erfolgt eine Anpassung der Renten um 1,1 Prozent. Das sind 0,64
Prozentpunkte mehr als es die geltende Rentenanpassungsformel hergibt.
Im kommenden Jahr soll das Plus für die Rentnerinnen und Rentner um 0,63 Prozent
höher ausfallen.

Erreicht wird das durch die vorübergehende Aussetzung des so genannten
„Riester-Faktors“ (genauer: der „Riester-Treppe“) für die Jahre 2008 und 2009.
Die Rentnerinnen und Rentner müssen sich ab 2011 auf geringe Rentenerhöhungen
einstellen (2011: 0,3 Prozent; 2012: 0,7 Prozent, 2013: 1,1 Prozent).
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird nicht wie geplant 2011, sondern erst
ab 2012 auf 19,5 Prozent gesenkt.

Details und Bewertung


Hinzuverdienstgrenze für Renter angehoben

400 statt bisher 355 Euro dürfen Rentner unter 65 jetzt monatlich dazuverdienen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner unter 65 wurde oft mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon länger bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem musste die Rentenversicherung die Rente kürzen. Das wurde nun geändert.

Die Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.

Zudem kann jeder Rentner diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten – selbst dann wird ihm die Rente nicht gekürzt. Wer über 65 ist und eine Altersrente erhält, kann wie bisher ohne Renten-kürzung unbegrenzt dazuverdienen.

Die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat gilt nicht nur für Altersrenten sondern auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie bereits gekürzt gezahlte Altersrenten gelten ab Anfang des Jahres ebenfalls höhere Verdienstgrenzen. Wer eine solche Rente erhält, sollte seine individuelle Hinzuverdienstgrenze bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.



Teuerungsanpassung bei Betriebsrenten
Ein Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Beschäftigten bzw. deren Hinterbliebenen eine Betriebsrente gewährt, hat alle drei Jahre eine Anpassung dieser Betriebsrente zu prüfen und im Regelfall vorzunehmen.

Der Arbeitgeber entscheidet nach billigem Ermessen, ob und in welcher Höhe er die Rente anpasst.

Zu berücksichtigen sind dabei zum einen die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers sowie die Belange des Versorgungsempfängers.

Der Anpassungsbedarf des Rentenempfängers richtet sich nach dem seit der letzten Überprüfung bzw. seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust der Rente. Dieser wird für Prüfungsstichtage nach dem 01.01.2003 gemessen am ''Verbraucherpreisindex für Deutschland''.

Weitere Informationen
Musteranschreiben an den Arbeitgeber



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