Durch Initiative der Gewerkschaften ist es gelungen, ursprünglich geplante weitergehende Verschlechterungen zu verhindern. Als ein Ergebnis der Rentenreform gibt es ab dem Jahr 2002 die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer für die Zukunftsvorsorge mit bis zu 4 % des Bruttoentgeltes. Für die tarifliche Ausgestaltung dieses Teils der "Riester-Rente" hat die IG Metall mit Gesamtmetall einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung abgeschlossen. Darin wird unter anderem eine gemeinsame Versorgungseinrichtung "Metall-Rente - eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall" geschaffen.
Bei der Durchführung der Veranstaltung wurden wir von den aktuellen Ereignissen überrannt. Der zugesagte Referent Hermann Unterhinninghofen musste leider kurzfristig absagen, da an diesem Tag eine Verhandlung mit Gesamtmetall stattfand. Deshalb hat diesen Part freundlicherweise unser Kollege Walter Erb übernommen.