|
Thesen zur Neuordnung der beruflichen Weiterbildung in der IT-Branche
 |
|
Michael Ehrke, IG Metall, betonte – aufbauend auf der Erfahrung mit den neuen dualen Ausbildungsberufen in der IT-Branche – die Wichtigkeit klar definierter überbetrieblicher Qualifikationsprofile- und Standards, die von den Fachverbänden gemeinsam erarbeitet werden müssen. Denn Weiterbildung ist gerade in der IT-Branche die zentrale Investitionsform in Humankapital.
In der Veranstaltung „Grow or go?"
Weiterbildung und Personalplanung in der IT-Branche
- Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte
erläuterte Michael Ehrke die zwischen IG Metall und ZVEI vereinbarten Eckpunkte.
|
|
|
Markierungspunkte für die Neuordnung der beruflichen Weiterbildung in der IT-Branche
Mit der Einführung von dualen Ausbildungsberufen in der IT-Branche im August 1997 wurden die Voraussetzungen einer langfristig angelegten Fachkräftepolitik geschaffen, die vor allem dem Aufbau eines qualifizierten "Mittelbaus" im anwendernahen Bereich dient, also dort, wo sich heute der Großteil des Firmengeschäftes vollzieht und wo die meisten IT-Beschäftigten arbeiten. Für die Unternehmen ist der entscheidende Vorteil dieser neuen Aus-bildungsgänge, durch betriebsintegrierte Qualifizierung in relativ kurzer Zeit über vollwertige Fachkräfte mit hoher Praxiskompetenz zu verfügen. Zugleich sichern diese Ausbildungsgänge aber genügend Voraussetzungen für Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten im Betrieb und am Arbeitsmarkt, um dem schnellen Wandel im IT-Bereich gerecht zu werden.
Diese Ziele können nicht allein durch Berufsausbildung gewährleistet werden. Berufsausbildung bietet eine solide Basis für eine Fachtätigkeit, muss dann aber im Laufe der weiteren Berufslaufbahn immer wieder aktualisiert und weiterentwickelt werden. Notwendig ist daher eine Verzahnung von Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel lebensbegleitenden Lernens und fortschreitender Kompetenzentwicklung.
Wichtig ist zudem der Aspekt der Personalentwicklung. Auch für die Absolventen einer betrieblichen Ausbildung müssen neue Anschlusswege der beruflichen Entwicklung in der IT-Branche eröffnet werden, damit Ausbildung nicht in einer betrieblichen Sackgasse mündet. Ansonsten würde gerade bei qualifizierten Bewerbern das Interesse schnell erlahmen.
Weiterbildung ist nicht nur bezogen auf eine neue Berufsausbildung, sondern generell für alle Beschäftigten ein zentrales Instrument zur Förderung von Fach- und Führungskarrieren im Betrieb. Zugleich bietet Weiterbildung eine unverzichtbare Voraussetzung für Organisationsentwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Weiterbildung in diesem Sinne steht für eine zentrale Investitionsform der IT-Branche im Unterschied zu klassischen Produktionsbranchen, denn im Mittelpunkt der IT-Produktion steht Humankapital.
Notwendig ist ein Fortbildungssystem aber auch für die Anwenderbranchen, die in gleicher Weise auf aktuelles Know How und steigende Professionalität ihrer Mitarbeiter in der Umsetzung von IT-Anwendungen im Betrieb angewiesen sind.
Vor diesem Hintergrund sind sich die Sozialparteien darüber einig geworden, ein System der Fortbildung für IT-Fachkräfte einzuführen, das überbetriebliche, nationale, tendenziell internationale Qualifikationsprofile und Qualifizierungsstandards sowohl für horizontale Kompetenzentwicklung wie auch für diagonale Fach- und Führungskarrieren gewährleistet.
Die Sozialparteien verkennen nicht, dass die IT-Branche schon längst weiterbildungsaktiv ist und dass bereits sehr viele betriebliche und außerbetriebliche IT-Weiterbildungszertifikate existieren. Vieles davon wird auch weiterhin seine Bedeutung behalten. Insoweit soll ein neugeordnetes IT-Weiterbildungssystem nicht die bisherige betriebliche Weiterbildungspraxis ersetzen. Es geht vielmehr darum, zu überbetrieblichen, branchenweiten Standards zu kommen, die den Wert einer IT-Weiterbildung unabhängiger von der aktuellen Produktpalette, von dem jeweiligen Hersteller, von der momentanen Arbeitsmarktsituation machen und Transparenz auf dem deutschen und internationalen Arbeitsmarkt herstellen.
Die notwendigen Entwicklungen werden in enger Zusammenarbeit mit betrieblichen Experten aus allen IT-Sparten und -Betriebsformen erfolgen, insbesondere die notwendige Bewertung der Markt-, Qualfikations- und Beschäftigungstrends in ihrer Richtung und Dynamik zu erleichtern und um die beschäftigungsfördernde und marktpolitische Zielsetzung der Weiterbildungsstrukturen und -inhalte zu sichern. Die Konzeptentwicklung kann nach bisherigem Gesprächsstand in Zusammenarbeit mit der Fraunhofer-Gesellschaft erfolgen.
|
|
Bei der Neuordnung der IT-Weiterbildung lassen sich die Sozialparteien im einzelnen von folgenden Grundsätzen leiten:
1. Notwendig ist die Entwicklung von anerkannten Qualifikationsprofilen für die Tätigkeitsfelder im IT-Bereich, die die Berufsausbildung ergänzen und fortführen. Gleichermaßen sind geordnete Fortbildungsgänge zu entwickeln, die Aufstiegschancen und Durchlässigkeit im weiterführenden Bildungswesen sichern.
Folien Michael Ehrke
2. Angestrebt wird ein Gesamtsystem, das beide Aspekte - horizontale und vertikale Kompetenzentwicklung - miteinander flexibel verbindet. Bestimmungsgrößen sind die Beschäftigungs- und Organisationsstrukturen, wie sie im IT-Bereich vorherrschen und sich dynamisch entwickeln. Dabei werden insbesondere flache Hierarchien berücksichtigt.
3. In diesem Gesamtsystem werden auch für Berufspraktiker ohne einschlägige Abschlüsse, für Quereinsteiger, Studienabbrecher und andere Gruppen wie Frauen nach der Familienpause neue Möglichkeiten zum Aufbau einer IT-Berufskarriere geschaffen. Damit wollen die Sozialparteien einen aktiven Beitrag zur Arbeitsmarktentwicklung und zur Überwindung des Fachkräftemangels leisten.
4. Die Fortbildungsgänge dieses Systems sollen zu Abschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz führen, die bundeseinheitlich geregelt werden. Die Abschluss- und Berufsbezeichnungen sollen marktgängig und auf betriebliche Tätigkeitsfelder hin ausgelegt sein.
5. Die zu entwickelnden Qualifikationsprofile sollen mit Zertifikaten abschließen, die durch ein noch zu vereinbarendes Akkreditierungsverfahren anerkannt sind. Diese Zertifikate sollen als Prüfungsleistungen im Rahmen von Fortbildungsprüfungen nach § 46 (2) BBiG anerkannt werden. Auch Kompetenzen, die aufgrund von Berufserfahrung erworben wurden, sollen im Rahmen von Abschlüssen formale Anerkennung finden.
6. In Zusammenarbeit mit Hochschulen wird eine Verzahnung der IT-Fortbildungsabschlüsse mit IT-Studiengängen in der Weise angestrebt, daß einschlägige Weiterbildungsleistungen als Studienleistungen im Sinne von Credit Points anerkannt werden können, auch wenn sie nicht völlig identisch mit Studieninhalten sind.
7. Bei der Festlegung der Fortbildungsebenen wird die derzeitige Neustrukturierung der Hochschulausbildung in der Weise berücksichtigt, dass berufliche Fortbildungsabschlüsse gleichwertig mit Bachelor-Abschlüssen oder Master-Abschlüssen gestaltet werden.
8. Die Durchführung der Fortbildungen soll in Bildungspartnerschaften zwischen Betrieben und Bildungseinrichtungen auf der Basis von Projekten und Referenzanwendungen erfolgen. Hierfür werden die notwendigen Konzepte und Medien gemeinsam mit Fachinstitutionen entwickelt.
9. Die Sozialparteien werden sich über geeignete Instrumente und Projekte zur Unterstützung besonders der mittelständischen Unternehmen der IT-Branche bei der Umsetzung des neuen Weiterbildungssystems verständigen.
10. Zur Absicherung und Weiterentwicklung des Gesamtvorhabens wird ein Beirat aus den Sparten und Betriebsformen der IT-Unternehmen gebildet, dem Vertreter beider Seiten angehören. Zentrale Aufgabe dieses Beirats wird sein, die Qualifikations- und Beschäftigungstrends in ihrer Dynamik einzuschätzen sowie die Entwicklung und praktische Umsetzung des IT-Weiterbildungssystems fachlich im bereits beschriebenen Sinne zu begleiten.
|
|

|
|