Mann/Frau kann nicht alles im Kopf haben
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Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten sich für ein Seminar freistellen zu lassen.
Ein Teil unserer Kolleginnen und Kollegen hat gesetzlichen Anspruch auf Freistellung. Dazu gehöhren:- Betriebsratsmitglieder (BR)
- Jugend- und Auszubildenden Vertreter (JAV)
- Schwerbehinderten Vertrauensleute
Je nach Seminartyp muss der Unternehmer alle anfallenden Kosten übernehmen oder nur den Lohn weiterbezahlen. Es gibt auch Seminare, da übernehmen wir sämtliche Kosten.
Ausserdem haben alle Metall-Mitglieder in der Metallindustrie tarifvertraglichen Anspruch auf Freistellung für Bildungsseminare.
Und selbstverständlich können auch Kolleginnen und Kollegen an unseren Seminaren teilnehmen, die keinen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Freistellungsanspruch haben.
Weitere Informationen gibt es unter der Rubrik Tipps und Infos. |
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Tipps und Infos
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