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Mitbestimmung tut den Unternehmen gut |
Rogowski-Forderungen gehen an der Realität vorbei |
„Wir brauchen eher mehr als weniger Mitbestimmung in den Unternehmen“ sagte der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Saarbrücken, Rüdiger Zakrzewski. Die Forderung des BDI-Präsidenten Rogowski nach Abbau der Arbeitnehmer-Mitbestimmung gehe deshalb vollkommen an der Realität vorbei.
„Der glaubt wohl, die aktuelle schwierige Lage zu immer neuen Abbau-Ideen missbrauchen zu können“, kritisierte Zakrzewski.
Gerade im Saarland könne man viele positive Beispiele, insbesondere der Montanmitbestimmung, finden. „Was wäre denn mit Saarstahl in der Krise passiert, wenn die Arbeitnehmervertreter nicht dafür gekämpft hätten?“ fragt Zakrzewski und fordert die saarländischen Unternehmensverbände auf, klar Position zu beziehen und ihrem obersten Verbandsvertreter „ein paar Nachhilfestunden im Fach „betriebliche Wirklichkeit“ zu geben.“
Die aktuellen Unternehmensskandale in Deutschland hätten eindeutig gezeigt, dass insbesondere die häufig hochgelobte „professionelle“ Seite - also Aufsichtsräte der Anteilseigener, Vorstände bis hin zu den Wirtschaftsprüfern - durch schwere Verfehlungen in Sachen Kontrolle oft genug versagt hätten. Gerade der Vorschlag, Arbeitnehmer aus dem Personalausschuss, der u. a. über die Vorstandsgehälter zu beschließen hat, herauszuhalten, weise mehr auf ein schlechtes Gewissen als Kenntnis der betrieblichen Notwendigkeit hin.
Kritik müsse, so Zakrzewski, allerdings an der Aufsichtsbesetzung vieler Unternehmen durch die Arbeitgeberseite geübt werden, die Aufsichtsratsmandate offensichtlich als „kleines“ Zubrot für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder und pensionierte Lobbyisten ansehen. Das Durchschnittsalter vieler Arbeitgeberbänke in den Aufsichtsräten bewege sich kontinuierlich nach oben. Hier sei das Motto „Unser Jüngster wird 70“ an der Tagesordnung. Zakrzewski fordert, die Aufsichtsräte mit Vertreter/innen zu besetzen, die noch im aktiven Arbeitsleben stehen und somit die betriebliche Realität kennen. 65 müsse auch hier die Grenze sein. Außerdem sollte die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person auf 3 begrenzt werden, da sonst die Gefahr bestehe, dass dem Aufsichtsratsmitglied die Übersicht verloren ging.
Die deutsche Mitbestimmung - und damit auch die Unternehmensmitbestimmung - sei ein wichtiger Ausdruck des deutschen Demokratieverständnisses nach den gesellschaftlichen Zusammenbrüchen in Folge der beiden Weltkriege. Es gehe nicht nur um die berechtigten Interessen der Aktionäre, sondern auch um die Interessen der übrigen am Unternehmen Beteiligten, insbesondere auch die der Arbeitnehmer. „Eine Aktie ist schnell verkauft, ein Arbeitnehmer hat sicher dauerhafteres (Arbeitsplatz-) Interesse an „seinem“ Unternehmen“, so der Metaller und weist damit auf die auch ökonomisch sinnvolle Arbeitnehmer-Mitbestimmung zur langfristigen Unternehmenssicherung hin.
Die Praxis zeige, dass das Mitbestimmungsgesetz von 1976 bisher nicht - wie ursprünglich von der Arbeitgeberseite befürchtet - zum „Untergang des Abendlandes“ geführt habe. Das Motiv des Vorstoßes durch den BDI scheine, so Zakrzewski, vielmehr darin zu liegen, dass die derzeitige politische Großwetterlage wohl als günstig angesehen werde, um dem lästigen Mitreden von Arbeitnehmern in den Managementzirkeln ein Ende zu setzen.
Der IG Metall-Bevollmächtigte forderte, bei der anstehenden Internationalisierung die Vorzüge der deutschen Mitbestimmung offensiver zu vertreten. „Sie ist jedenfalls für die deutsche Wirtschaft zukunftsweisender als die Unternehmenskontrolle nach US-amerikanischem Muster“ stellte Zakrzewski mit Hinweis auf zahlreiche und im ungeahnten Ausmaß aufgetretenen Unternehmensskandale in der jüngsten Vergangenheit fest.
Saarbrücken, 15. April 2003 |
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